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Wertermittlung für Finanzamt

Inhaltsverzeichnis

Die Wertermittlung für das Finanzamt dient der steuerlichen Bewertung von Immobilien, insbesondere im Rahmen der Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grundsteuer. Sie folgt eigenen Bewertungsregeln, die sich von der Verkehrswertermittlung unterscheiden können. Steuerpflichtige haben jedoch die Möglichkeit, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen und so ihre Steuerlast zu optimieren.

Steuerliche Bewertungsanlässe

Die häufigsten Anlässe für eine Wertermittlung für das Finanzamt sind Erbschaften und Schenkungen. Wenn eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird, muss ihr Wert für die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgestellt werden. Auch bei der Grundsteuer spielt die Wertermittlung eine Rolle, wobei seit der Grundsteuerreform neue Bewertungsverfahren gelten. Weitere steuerliche Anlässe sind die Einkommensteuer bei der Bewertung von Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, die Grunderwerbsteuer bei Übertragungen ohne Kaufpreis sowie die Bewertung von Immobilien im Rahmen der Bedarfsbewertung für steuerliche Zwecke.

Bedarfsbewertung durch das Finanzamt

Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert im Rahmen der sogenannten Bedarfsbewertung nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG). Dabei werden typisierte Verfahren angewandt, die sich an den normierten Bewertungsverfahren der ImmoWertV orientieren, aber vereinfachte Berechnungsansätze verwenden. Für Wohngrundstücke kommt in der Regel das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Für Geschäftsgrundstücke wird das Ertragswertverfahren und für gemischt genutzte Grundstücke eine Kombination der Verfahren verwendet. Die steuerliche Bewertung arbeitet mit standardisierten Parametern wie Bewertungszinssätzen und pauschalen Bewirtschaftungskosten, die von den individuellen Verhältnissen des Objekts abweichen können.

Grundsteuerreform und neue Bewertung

Die Grundsteuerreform hat die Bewertung von Immobilien für die Grundsteuer grundlegend verändert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Einheitsbewertung auf Basis der Wertverhältnisse von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig erklärt. Die Neubewertung erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Modell auf Basis des Bewertungsgesetzes, wobei einige Bundesländer eigene Modelle anwenden. Die Grundstücke werden zu festgelegten Hauptfeststellungszeitpunkten neu bewertet. Die Bewertung berücksichtigt den Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Gebäudeart, das Baujahr, die Wohnfläche und den statistisch ermittelten Mietwert.

Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes

Steuerpflichtige haben nach § 198 BewG das Recht, einen niedrigeren Verkehrswert als den vom Finanzamt ermittelten Grundbesitzwert nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Das Gutachten muss den Anforderungen der ImmoWertV entsprechen und den Verkehrswert zum maßgeblichen Bewertungsstichtag nachvollziehbar ermitteln. Wenn der im Gutachten ermittelte Verkehrswert niedriger ist als der steuerliche Bedarfswert, muss das Finanzamt den niedrigeren Wert zugrunde legen. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen, insbesondere wenn der steuerliche Bedarfswert aufgrund der typisierten Bewertung über dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Anforderungen an das Gutachten

Das Finanzamt stellt bestimmte Anforderungen an ein Gutachten, das zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes vorgelegt wird. Es muss von einem Sachverständigen erstellt worden sein, der über die erforderliche Sachkunde verfügt. Bevorzugt werden Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachtern. Das Gutachten muss den Verkehrswert zum maßgeblichen Bewertungsstichtag ermitteln, der bei Erbschaften der Todestag und bei Schenkungen der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung ist. Die Bewertung muss nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert sein. Das Finanzamt prüft das Gutachten auf Plausibilität und kann bei Zweifeln eine eigene Überprüfung vornehmen.

Steuerliche Freibeträge und Begünstigungen

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es verschiedene Freibeträge, die den steuerlich relevanten Wert mindern. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkelkinder von 200.000 Euro. Für selbstgenutzte Familienheime gelten besondere Befreiungsregeln, die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung ermöglichen. Die Kenntnis dieser Freibeträge und Begünstigungen ist wichtig, um zu entscheiden, ob sich die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens wirtschaftlich lohnt. Bei Immobilienwerten, die deutlich über den Freibeträgen liegen, kann ein Gutachten durch den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes erhebliche Steuerersparnisse bewirken.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Die Wertermittlung für das Finanzamt ist ein wichtiger Teilbereich der Immobilienbewertung mit wachsender praktischer Bedeutung. Durch die Grundsteuerreform und die steigende Bedeutung der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Zuge der demografischen Entwicklung nimmt die Nachfrage nach steuerlich motivierten Wertermittlungen zu. Für Sachverständige erfordert die steuerliche Wertermittlung neben der fachlichen Bewertungskompetenz auch Kenntnisse des Steuerrechts und der besonderen Anforderungen der Finanzverwaltung. Die Qualität des Gutachtens entscheidet darüber, ob das Finanzamt den nachgewiesenen Wert anerkennt und die gewünschte Steuerersparnis erzielt wird.

Fazit

Die Wertermittlung für das Finanzamt ist ein spezialisierter Bereich der Immobilienbewertung, der steuerliche und bewertungstechnische Aspekte verbindet. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert als den steuerlichen Bedarfswert nachzuweisen und ihre Steuerlast zu reduzieren. Die Investition in ein professionelles Gutachten kann sich bei höherwertigen Immobilien schnell amortisieren und sollte bei jeder steuerlich relevanten Immobilienübertragung geprüft werden.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.