Kurzgutachten / Sachverständige Schätzung

In vielen Fällen genügt eine sachverständige Wertschätzung, häufig auch Kurzgutachten genannt. Wir erstellen Kurzgutachten für Immobilien zeitnah, objektiv und zuverlässig.

Beim Kurzgutachten wird der für Sie relevante Verkehrswert nach §194 BauGB ermittelt. Die Eingangsdaten und der ermittelte Wert stimmen überein.

Nachdem die Beteiligten ihre Immobilien jedoch kennen, werden insbesondere Lage- und Objekteschreibungen stark verkürzt dargestellt. Dadurch ist das Kurzgutachten deutlich geringer im Umfang und damit auch im Preis. Das bedeutet, dass das Kurzgutachten eine erheblich günstigere Variante ist als ein Verkehrswertgutachten.

Das Kurzgutachten eignet sich insbesondere bei:

Das Kurzgutachten umfasst ca. 15-20 Seiten schriftliche Ausarbeitung.

Wichtig: Jedoch ist das Kurzgutachten für Ihr Haus oder ihre Wohnung aufgrund seiner verkürzten Form für Dritte (Außenstehende) nicht 100% nachvollziehbar. Deshalb wird es von Gerichten und i.d.R. auch von Finanzämtern nicht anerkannt. Hierfür wird ein vollumfängliches Gutachten benötigt.

Wir beraten Sie gerne, welche Herangehensweise bei Ihrem konkreten Bewertungsanlass empfehlenswert wäre.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Während bei amtlichen Stellen, z.B. Gerichten oder Finanzämtern, fast immer ein ausführliches Verkehrswertgutachten gefordert wird, reicht bei privaten Anlässen (Kauf, Verkauf, Erbteilsübertragung, Vermögensausgleich), in denen sich die Beteiligten einig sind, meist auch eine sachverständige Wertschätzung, ein so genanntes „Kurzgutachten“.

Die Eingangsdaten und der ermittelte Wert stimmen mit denen eines Verkehrswertgutachtens überein. Nachdem die Beteiligten „Ihre“ Immobilie kennen ist es jedoch nicht erforderlich ausführliche Lage- und Baubeschreibungen oder eine umfangreiche Fotodokumentation vorzunehmen bzw. seitenweise Plankopien als Anhänge beizufügen. Der Aufwand – bei gleichem Endergebnis – ist dadurch um ca. 40 % geringer als bei einem Verkehrswertgutachten.

Im Umgang mit unseren Kunden ist uns Transparenz sehr wichtig. Wir haben uns deshalb fĂĽr ein schlankes Honorarsystem mit Festpreisen entschieden.

Kurzgutachten: pauschal 1.290 € inkl. MwSt.

Die Pauschale beinhaltet den Ortstermin inkl. An- und Abfahrt, die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens auf ca. 15-20 Seiten inkl. Anhang. Der Preis gilt ausschließlich für wohnwirtschaftlich genutzte Objektarten (Ein-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser). Sofern ein überdurchschnittlich großer Instandhaltungsstau vorhanden ist, wird die dieser Mehraufwand in der Bewertung gesondert abgerechnet.*

Sie benötigen ein Gutachten für eine andere Objektart? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Ein Kurzgutachten, auch als sachverständige Schätzung bezeichnet, ist eine Form der Immobilienbewertung, die zeitnah, objektiv und zuverlässig durchgeführt wird, um den Verkehrswert einer Immobilie nach §194 BauGB zu bestimmen. Es zeichnet sich durch einen reduzierten Umfang in der Darstellung, insbesondere bei Lage- und Objektbeschreibungen, aus, was zu einem geringeren Seitenanzahl und damit auch zu niedrigeren Kosten führt. Das Kurzgutachten umfasst typischerweise etwa 15-20 Seiten schriftlicher Ausarbeitung. Es eignet sich besonders für interne Bewertungszwecke wie Schenkungen, Wertfeststellungen im Vorfeld von Transaktionen, einvernehmliche Scheidungen und Erbauseinandersetzungen. Aufgrund seiner verkürzten und vereinfachten Form wird das Kurzgutachten jedoch nicht für offizielle Zwecke wie gerichtliche oder steuerliche Bewertungen anerkannt, für die ein vollumfängliches Gutachten erforderlich ist.

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