KURZGUTACHTEN / SACHVERSTÄNDIGE SCHÄTZUNG
In vielen Fällen genügt eine sachverständige Wertschätzung, häufig auch Kurzgutachten genannt. Wir erstellen Kurzgutachten für Immobilien zeitnah, objektiv und zuverlässig. Beim Kurzgutachten wird der für Sie relevante Verkehrswert nach §194 BauGB ermittelt. Die Eingangsdaten und der ermittelte Wert stimmen überein. Nachdem die Beteiligten ihre Immobilien jedoch kennen, werden insbesondere Lage- und Objekteschreibungen stark verkürzt dargestellt. Dadurch ist das Kurzgutachten deutlich geringer im Umfang und damit auch im Preis. Das bedeutet, dass das Kurzgutachten eine erheblich günstigere Variante ist als ein Verkehrswertgutachten.
Das Kurzgutachten eignet sich insbesondere bei
- Schenkungen innerhalb der Familie
- Wertfeststellung im Vorfeld eines Kaufs / Verkaufs
- Einvernehmlichen Scheidungen
- Erbauseinandersetzungen
- Gutachten für das Betreuungsgericht im Vorfeld eines Verkaufs
Das Kurzgutachten umfasst ca. 15-20 Seiten schriftliche Ausarbeitung.
Wichtig: Jedoch ist das Kurzgutachten für Ihr Haus oder ihre Wohnung aufgrund seiner verkürzten Form für Dritte (Außenstehende) nicht 100% nachvollziehbar. Deshalb wird es von Gerichten und i.d.R. auch von Finanzämtern nicht anerkannt. Hierfür wird ein vollumfängliches Gutachten benötigt.