KURZGUTACHTEN / SACHVERSTÄNDIGE SCHÄTZUNG

Sie spielen mit dem Gedanken eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen?
Oder Sie möchten als Eigentümergemeinschaft einvernehmlich den Wert Ihrer Immobilie ermitteln lassen, so dass ein Partner die Immobilie behält und den oder die Anderen auf dieser Basis ausbezahlen kann (Erbteilsübertragung, Vermögensausgleich)?
Dann ist der aktuelle Markt-/Verkehrswert für Sie von entscheidender Bedeutung. Was ist oder wäre ein potentieller Erwerber bereit für meine Immobilie zu bezahlen?

Wir beraten Sie gerne, welche Herangehensweise bei Ihrem konkreten Bewertungsanlass empfehlenswert wäre.

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WANN IST EIN KURZGUTACHTEN MÖGLICH?

Während bei amtlichen Stellen, z.B. Gerichten oder Finanzämtern, fast immer ein ausführliches Verkehrswertgutachten gefordert wird, reicht bei privaten Anlässen (Kauf, Verkauf, Erbteilsübertragung, Vermögensausgleich), in denen sich die Beteiligten einig sind, meist auch eine sachverständige Wertschätzung, ein so genanntes „Kurzgutachten“.
Die Eingangsdaten und der ermittelte Wert stimmen mit denen eines Verkehrswertgutachtens überein. Nachdem die Beteiligten „Ihre“ Immobilie kennen ist es jedoch nicht erforderlich ausführliche Lage- und Baubeschreibungen oder eine umfangreiche Fotodokumentation vorzunehmen bzw. seitenweise Plankopien als Anhänge beizufügen. Der Aufwand – bei gleichem Endergebnis – ist dadurch um ca. 40 % geringer als bei einem Verkehrswertgutachten.

WAS KOSTET EIN KURZGUTACHTEN?

Auch der Preis für ein Kurzgutachten liegt entsprechend niedriger. Als Berechnungsgrundlage verwenden wir die Honorartafel  des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger BDGS und gewähren auf das empfohlene Honorar einen Nachlass in Höhe von 40 %. Kostet ein Verkehrswertgutachten 1.500.- €, liegt das Honorar für das entsprechende Kurzgutachten bei 900.- €.

Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Gutachten an.