Beleihungswertermittlung

Der Beleihungswert wird von Banken bei der Finanzierung von Immobilien benötigt, um die Darlehenskonditionen für den Kreditnehmer festlegen zu können.

Als zertifizierte Gutachter HypZert (S) erstellen wir Gutachten über den Beleihungswert nach §16 PfandBG für Kreditinstitute und Kreditnehmer.

UNTERSCHIEDE ZUM VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Beleihungswertermittlungen sind vom Aufbau und Umfang nahezu identisch mit einem Markt- / Verkehrswertgutachten. Im Gegensatz zu Markt- / Verkehrswertgutachten wird der Wert der Immobilie jedoch nicht zu einem bestimmten Stichtag ermittelt, sondern über einen längeren Zeitraum. Das Ziel des Beleihungswerts ist somit eine langfristige, nachhaltige Betrachtungsweise.

ZENTRALE ELEMENTE DER BELEIHUNGSWERTERMITTLUNG

  • Vorsichtige Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit.
  • Langfristige nachhaltige Merkmale des Objekts werden angesetzt.
  • Spekulativen Elemente dürfen nicht berücksichtigt werden.
  • Normale konjunkturelle Schwankungen dürfen keine Auswirkungen auf den Beleihungswert haben.
  • Obergrenze für den Beleihungswert bildet der Markt- / Verkehrswert.

DEFINITION BELEIHUNGSWERT GEMÄß §16 (2) PfandBG

„Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.

Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“

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