ÜBER UNS

Sachverständige Janina Steinlein
Immobiliengutachterin HypZert S

Seit 2017 bin ich als zertifizierte Gutachterin in der Immobilienbewertung tätig. Unabhängig und neutral erstelle ich Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. Mein Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen (s.U.) im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität der Gutachten.

Qualifikationen

Immobiliengutachter HypZert (S)
(HypZert GmbH)

Weiterbildungen

Erbbaurecht: Eigentümererbbaurecht, Untererbauurecht, Gesamterbbaurecht, Nachbarerbbaurecht, Wohnungserbbaurecht
2024

  • Flächenermittlung konkret- keine Fehler mehr bei Flächenansätzen
  • ESG – Energetische Betrachtung von Immobilien aus Sicht der Regulatorik und der Bautechnik
  • Nützliche Lifehacks für den Bewerteralltag: Tipps & Tricks für LORA

2023

  • Wichtigste Änderungen der BelWertV
  • Typische Bauschäden im Bild
  • ESG – Energetische Betrachtung von Immobilien aus Sicht der Regulatorik und der Bautechnik

2022

  • Research in der Immobilienbewertung – Beschaffung und Einsatz von Marktdaten in Gutachten
  •  Immobilienmärkte am Wendepunkt
  • HypZert Jahresupdate 2021 – Entwicklungen der Regulatorik, Novellierung des Wertermittlungsrechts, Grundsteuerreform und das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, Gebäudeenergiegesetz, das neue GEIG und die CO2-Bepreisung, Immobilienmarkt
  • Marktsegmente von Senior Living Produkten: Segmente, Miethöhen, Kaufpreisfaktoren
  • Langfristige Einwirkungen des Klimawandels auf die Gebäudestruktur in Deutschland

2021

  • HypZert Jahresupdate 2020 – Aktuelle Themen, gesetzliche Änderungen, Immobilienmarkt
  • Unsichtbare Belastungen – Wertminderungen durch Aufteilung, Mietverhältnisse und andere Rechtsbeziehungen erkennen und bewerten (vorwiegend im WEG-Recht)
  • HypZert Jahresupdate 2019 – Gesetzliche Änderungen, Bewertung von Abteilung II Grundbuch, Immobilienmarkt

2020

  • Besondere objektspezifische Grundstückmerkmale (BoG) im Rahmen der Immobilienbewertung
  • Das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren, insbesondere aus Sicht der Banken – unter besonderer Berücksichtigung der Rechte in Abteilung II
  • Datenschutz-Grundverordnung: Neuerungen bei der Erstellung von Immobilienbewertungsgutachten 
  • Ermittlung von Marktwert und Beleihungswert bei Wohn- und Geschäftshäusern – Aus der Praxis für die Praxis

2019

  • Bauschäden und Baumängel in der Wertermittlung
  • Apartments, Heime, Ferienwohnungen – Für besondere Wohnformen die richtige Bewertung
  • Lager – Produktion – Werkstatt: Die richtige Bewertung für jede Halle
  • Aktuelle Veränderungen 2017 / 2018
  • HypZert Jahresupdate 2018 – Aktuelle Änderungen, Immobilienmarkt, gesetzliche Änderungen

2018

  • Die steuerliche Wertermittlung – ein unterschätztes und umfassendes Arbeitsgebiet

2017

Immobiliengutachter HypZert S
(HypZert GmbH)

Zertifikatsstudiengang Immobiliensachverständiger, Hypothekarische Beleihungswertermittlung
(Frankfurt School of Finance & Management)

Bachelor of Arts Internationales Handelsmanagement
(FH Ingolstadt)

UNTERNEHMEN

Das Sachverständigenbüro STEINLEIN ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen spezialisiert auf qualifizierte Immobilienbewertungen zu unterschiedlichen Anlässen. Aufgrund unserer effektiven Büroorganisation erbringen wir unsere Leistungen günstig und zeitnah. Als Gutachter sind wir objektiv und ohne Verpflichtung Dritten gegenüber.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen

  • Markt- / Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
  • Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG
  • Bewertung von Rechten und Lasten
  • Gutachtenaktualisierungen
  • Kurzgutachten

Wir sind insbesondere tätig für…

…Immobiliengesellschaften, Banken, Versicherungen, sonstige Firmen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und private Auftraggeber. Weiterhin stehen wir Gerichten, Behörden, Städten und Gemeinden zur Verfügung.

RECHTS- ODER STEUERFRAGEN

Wir bitten um Verständnis, dass wir verlässliche Auskünfte zu Rechts- oder Steuerfragen nicht geben können und Rechtsdienstleistungen nur, auf Grundlage des § 5 RDG als Nebenleistung, im zulässigen und beschränkten Umfang erbringen dürfen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Rechtsanwalt oder Steuerberater aus unserem Netzwerk.

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