Steinlein-Wiki

Verkehrswert

Inhaltsverzeichnis

Der Verkehrswert ist der zentrale Wertbegriff der Immobilienbewertung in Deutschland. Er beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert bildet die Grundlage für zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen rund um Immobilien.

Gesetzliche Definition

Der Verkehrswert ist in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) legaldefiniert. Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird auch als Marktwert bezeichnet, wobei beide Begriffe nach dem Gesetz gleichbedeutend sind. Diese Gleichstellung wurde durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau im Jahr 2004 eingeführt und entspricht dem Market Value im internationalen Sprachgebrauch.

Merkmale des Verkehrswertes

Der Verkehrswert ist ein objektivierter Wert, der von subjektiven Einflüssen bereinigt ist. Er unterstellt einen freiwilligen Verkauf zwischen sachkundigen und unabhängigen Parteien unter normalen Marktbedingungen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, wie besondere Affektionswerte, Liebhaberpreise oder Notverkäufe, werden bei der Ermittlung ausgeblendet. Der Verkehrswert bezieht sich immer auf einen bestimmten Stichtag, den sogenannten Wertermittlungsstichtag, und kann sich im Zeitverlauf verändern. Er berücksichtigt alle wertrelevanten Merkmale des Grundstücks, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen wie Baulasten, Dienstbarkeiten oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen.

Ermittlungsverfahren

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach den in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normierten Verfahren. Die drei anerkannten Verfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren eignet sich für Objekte mit guter Vergleichsdatenlage, das Ertragswertverfahren für renditeorientierte Immobilien und das Sachwertverfahren für eigengenutzte Immobilien ohne Ertragsbezug. In der Praxis werden häufig zwei oder alle drei Verfahren angewandt und die Ergebnisse gegeneinander plausibilisiert. Die abschließende Bestimmung des Verkehrswertes erfordert eine sachverständige Würdigung aller Ergebnisse unter Berücksichtigung der Marktlage und der besonderen Umstände des Einzelfalls.

Anlässe der Verkehrswertermittlung

Die Ermittlung des Verkehrswertes wird in zahlreichen Situationen benötigt. Im Rahmen von Immobilientransaktionen dient er als Verhandlungsgrundlage für Käufer und Verkäufer. Bei Erbauseinandersetzungen und Scheidungsverfahren bildet der Verkehrswert die Basis für die gerechte Vermögensaufteilung. Finanzämter benötigen den Verkehrswert für die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie für die Grundsteuer. Banken ermitteln den Verkehrswert als Ausgangsgröße für den Beleihungswert bei der Immobilienfinanzierung. Auch bei Zwangsversteigerungen, Enteignungsverfahren und städtebaulichen Maßnahmen spielt der Verkehrswert eine zentrale Rolle. Die Anforderungen an das Gutachten und den Detaillierungsgrad der Wertermittlung variieren je nach Anlass.

Verkehrswert und Kaufpreis

Der Verkehrswert ist nicht mit dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis identisch. Der Kaufpreis ist das Ergebnis individueller Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer und kann durch persönliche Verhältnisse, Zeitdruck, Informationsasymmetrien oder besondere Interessen beeinflusst sein. Der Verkehrswert hingegen ist ein objektivierter Wert, der den wahrscheinlichsten Preis unter normalen Marktbedingungen darstellt. In einem funktionierenden Markt bewegen sich die tatsächlichen Kaufpreise um den Verkehrswert herum, wobei Abweichungen nach oben und unten auftreten können. Die Gutachterausschüsse werten die Kaufpreise systematisch aus, um Markttendenzen zu erkennen und die Bewertungsgrundlagen kontinuierlich zu aktualisieren.

Abgrenzung zu anderen Wertbegriffen

Der Verkehrswert ist von anderen Wertbegriffen abzugrenzen. Der Beleihungswert nach § 16 Pfandbriefgesetz ist ein konservativerer Wert, der den langfristig erzielbaren Wert darstellt und als Grundlage für die Kreditvergabe dient. Der Einheitswert ist eine steuerliche Bewertungsgröße, die für die Grundsteuer herangezogen wird und in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Der Versicherungswert bezieht sich auf den Wiederherstellungswert des Gebäudes im Schadenfall und entspricht nicht dem Verkehrswert. Der steuerliche Bedarfswert wird nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes ermittelt und weicht methodisch vom Verkehrswert ab, auch wenn beide sich annähern sollen.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Der Verkehrswert ist das zentrale Ergebnis jeder Immobilienbewertung und der Maßstab, an dem sich alle Bewertungsverfahren orientieren. Die korrekte Ermittlung des Verkehrswertes erfordert umfassende Sachkunde, Marktkenntnisse und die sorgfältige Anwendung der normierten Verfahren. Für Sachverständige ist die Bestimmung des Verkehrswertes die Kernaufgabe, die höchste fachliche Standards erfordert. Die Qualität und Zuverlässigkeit des ermittelten Verkehrswertes hat unmittelbare Auswirkungen auf Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Finanzierungen, steuerliche Veranlagungen und gerichtliche Verfahren. Ein professionell ermittelter Verkehrswert schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Fazit

Der Verkehrswert ist der wichtigste Wertbegriff der Immobilienbewertung und beschreibt den objektivierten Marktwert einer Immobilie unter normalen Geschäftsbedingungen. Seine gesetzliche Definition in § 194 BauGB bildet die Grundlage für die gesamte normierte Wertermittlung. Der Verkehrswert wird bei Transaktionen, Erbschaften, Scheidungen, Finanzierungen und steuerlichen Angelegenheiten benötigt und ist das Ergebnis einer fachkundigen Anwendung der anerkannten Bewertungsverfahren.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.