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Versicherungsgutachten

Inhaltsverzeichnis

Ein Versicherungsgutachten ist ein Sachverständigengutachten, das den Wert einer Immobilie für Versicherungszwecke ermittelt. Es dient als Grundlage für die Festlegung der Versicherungssumme und stellt sicher, dass ein Gebäude im Schadensfall weder unter- noch überversichert ist. Das Versicherungsgutachten unterscheidet sich in seiner Zielsetzung und Methodik wesentlich vom Verkehrswertgutachten.

Zweck und Zielsetzung

Das Versicherungsgutachten hat den primären Zweck, den Wert eines Gebäudes für die Gebäudeversicherung zu bestimmen. Dabei geht es nicht um den Marktwert der Immobilie einschließlich des Grundstücks, sondern um die Kosten, die für die Wiederherstellung des Gebäudes im Schadensfall aufzuwenden wären. Die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme ist von großer Bedeutung, da eine Unterversicherung im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann, während eine Überversicherung unnötig hohe Prämien verursacht. Das Versicherungsgutachten schafft eine objektivierte Grundlage für die Versicherungsbeziehung zwischen Gebäudeeigentümer und Versicherungsgesellschaft.

Versicherungswert und Wert 1914

Der zentrale Wertbegriff im Versicherungswesen ist der Versicherungswert, der in der Regel als Neuwert definiert wird. Der Neuwert entspricht den Kosten, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls für die Wiederherstellung des Gebäudes in gleicher Art und Güte am gleichen Ort aufzuwenden wären, einschließlich Architekten- und Ingenieurkosten. Eine Besonderheit der deutschen Gebäudeversicherung ist der sogenannte Wert 1914. Dabei wird der Gebäudewert auf das Preisniveau des Jahres 1914 in Goldmark umgerechnet. Dieser historische Bezugswert wird dann mit dem jährlich angepassten Baupreisindex multipliziert, um den aktuellen Versicherungswert zu ermitteln. Dieses System gewährleistet, dass die Versicherungssumme automatisch an die Baupreisentwicklung angepasst wird.

Inhalte des Versicherungsgutachtens

Ein Versicherungsgutachten umfasst eine detaillierte Beschreibung des Gebäudes, einschließlich der Konstruktionsart, der verwendeten Baumaterialien, der Gebäudeabmessungen und des umbauten Raums oder der Brutto-Grundfläche. Die Ausstattungsmerkmale werden systematisch erfasst, von der Dachkonstruktion über die Fassade bis hin zu den technischen Anlagen wie Heizung, Sanitär und Elektroinstallation. Besondere Ausstattungen wie Aufzüge, Klimaanlagen oder hochwertige Innenausbauten werden gesondert dokumentiert. Auf dieser Grundlage werden die Herstellungskosten berechnet, die den Versicherungswert bilden. Der Grundstückswert wird im Versicherungsgutachten nicht berücksichtigt, da das Grundstück als solches nicht zerstört werden kann.

Berechnungsmethoden

Für die Berechnung des Versicherungswertes stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Die gebräuchlichste ist die Berechnung über den umbauten Raum oder den Brutto-Rauminhalt multipliziert mit einem bauartspezifischen Kostenkennwert. Alternativ kann die Berechnung über die Brutto-Grundfläche oder die Nutzfläche erfolgen. Bei komplexen oder ungewöhnlichen Gebäuden wird häufig eine detaillierte Kostenberechnung nach Gewerken durchgeführt, die alle Bauleistungen einzeln erfasst und bepreist. Die Wahl der Methode hängt von der Gebäudeart und dem gewünschten Detaillierungsgrad ab. In jedem Fall müssen die aktuellen Baukosten am Standort des Gebäudes zugrunde gelegt werden.

Anlässe für ein Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in verschiedenen Situationen erstellt. Beim Neuabschluss einer Gebäudeversicherung dient das Gutachten der korrekten Festlegung der Versicherungssumme. Bei bestehenden Versicherungen wird es zur Überprüfung und Aktualisierung des Versicherungswertes herangezogen, insbesondere nach umfangreichen Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen. Im Schadensfall kann ein Versicherungsgutachten erforderlich sein, um den Schaden zu beziffern und die Wiederherstellungskosten zu ermitteln. Auch bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung über die Schadenshöhe wird häufig ein unabhängiges Gutachten eingeholt.

Unterschied zum Verkehrswertgutachten

Das Versicherungsgutachten unterscheidet sich grundlegend vom Verkehrswertgutachten. Während das Verkehrswertgutachten den Marktwert der gesamten Immobilie einschließlich Grundstück ermittelt, bezieht sich das Versicherungsgutachten ausschließlich auf die Wiederherstellungskosten des Gebäudes. Der Grundstückswert, die Lage und marktbezogene Faktoren spielen im Versicherungsgutachten keine Rolle. Auch die Wertminderung durch Alter und Abnutzung wird im Versicherungsgutachten in der Regel nicht berücksichtigt, da die Neuwertversicherung die Wiederherstellung in neuwertigem Zustand abdeckt. Die beiden Gutachtenarten dienen unterschiedlichen Zwecken und sind nicht gegeneinander austauschbar.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Obwohl das Versicherungsgutachten primär für Versicherungszwecke erstellt wird, liefert es wertvolle Informationen für die Immobilienbewertung. Die im Versicherungsgutachten ermittelten Herstellungskosten können als Grundlage oder Plausibilisierung für das Sachwertverfahren dienen. Die detaillierte Gebäudebeschreibung gibt Aufschluss über die Bauqualität und Ausstattung. Für Sachverständige ist das Versicherungsgutachten daher ein nützliches Zusatzdokument bei der Verkehrswertermittlung. Umgekehrt fließen Erkenntnisse aus der Verkehrswertermittlung, etwa zum Baujahr und zum Zustand, in die Versicherungsbewertung ein.

Fazit

Das Versicherungsgutachten ist ein spezialisiertes Gutachten, das die Wiederherstellungskosten eines Gebäudes für Versicherungszwecke ermittelt. Es stellt sicher, dass Immobilieneigentümer im Schadensfall angemessen abgesichert sind und weder unter- noch überversichert sind. Die Erstellung durch einen qualifizierten Sachverständigen gewährleistet eine korrekte und nachvollziehbare Wertermittlung, die auch für die allgemeine Immobilienbewertung wertvolle Informationen liefert.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.