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Vergleichswertverfahren

Inhaltsverzeichnis

Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren der Immobilienbewertung in Deutschland. Es ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie durch den systematischen Vergleich mit Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Das Verfahren gilt als das marktnächste Bewertungsverfahren, da es direkt auf tatsächlichen Markttransaktionen basiert und damit das Verhalten realer Marktteilnehmer widerspiegelt.

Rechtliche Grundlagen und Einordnung

Das Vergleichswertverfahren ist in den §§ 24 bis 26 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Zusammen mit dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren bildet es die drei anerkannten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach der Art des Bewertungsobjekts, der Datenverfügbarkeit und dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Das Vergleichswertverfahren wird bevorzugt bei Objekten angewandt, für die ausreichend Vergleichsdaten vorliegen, wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und unbebaute Grundstücke. Es kann als alleiniges Verfahren oder in Kombination mit anderen Verfahren eingesetzt werden.

Ablauf des Vergleichswertverfahrens

Der Ablauf des Vergleichswertverfahrens gliedert sich in mehrere Schritte. Zunächst werden die wertbestimmenden Merkmale des Bewertungsobjekts erfasst, darunter Lage, Größe, Baujahr, Zustand, Ausstattung und Nutzungsart. Anschließend werden geeignete Vergleichsobjekte recherchiert, deren Kaufpreise bekannt sind und deren Merkmale mit dem Bewertungsobjekt hinreichend übereinstimmen. Die Kaufpreise der Vergleichsobjekte werden dann systematisch angepasst, um Unterschiede zum Bewertungsobjekt auszugleichen. Aus den angepassten Vergleichspreisen wird ein vorläufiger Vergleichswert abgeleitet. Abschließend werden besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt, die zu Zu- oder Abschlägen führen können, um den marktangepassten Vergleichswert zu bestimmen.

Auswahl geeigneter Vergleichsobjekte

Die Qualität des Vergleichswertverfahrens steht und fällt mit der Auswahl geeigneter Vergleichsobjekte. Die Vergleichsobjekte sollten dem Bewertungsobjekt in den wesentlichen wertbestimmenden Merkmalen möglichst ähnlich sein. Zu diesen Merkmalen zählen die räumliche Lage, der Immobilientyp, die Grundstücksgröße, die Wohn- oder Nutzfläche, das Baujahr und der Modernisierungsgrad, die Ausstattungsqualität sowie die planungsrechtlichen Gegebenheiten. Die Kaufpreise sollten möglichst zeitnah zum Bewertungsstichtag liegen. Als Datenquellen dienen primär die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, ergänzend können eigene Marktrecherchen und Datenbanken herangezogen werden. Eine ausreichende Anzahl von Vergleichsfällen, in der Regel mindestens fünf bis zehn, erhöht die statistische Aussagekraft.

Anpassungen und Korrekturen

Da die Vergleichsobjekte nie vollständig mit dem Bewertungsobjekt übereinstimmen, sind Anpassungen der Kaufpreise erforderlich. Diese Anpassungen werden für jedes abweichende Merkmal einzeln vorgenommen und können als prozentuale Zu- oder Abschläge oder als absolute Beträge ausgedrückt werden. Typische Anpassungsfaktoren sind Lageunterschiede, Größenabweichungen, Baujahres- und Zustandsunterschiede, Ausstattungsabweichungen und Unterschiede in den Geschossflächen. Die Anpassungsbeträge werden aus Marktanalysen, den Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse oder aus der Sachkunde des Gutachters abgeleitet. Die Summe aller Anpassungen sollte in einem vertretbaren Rahmen bleiben, da zu große Anpassungen die Vergleichbarkeit infrage stellen.

Direkter und indirekter Preisvergleich

Die ImmoWertV unterscheidet zwischen dem direkten und dem indirekten Preisvergleich. Beim direkten Preisvergleich werden die Kaufpreise einzelner vergleichbarer Immobilien unmittelbar herangezogen und auf das Bewertungsobjekt übertragen. Beim indirekten Preisvergleich werden stattdessen geeignete Vergleichsfaktoren verwendet, die von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet wurden. Diese Vergleichsfaktoren können ertragsbezogen sein, wie der Mietmultiplikator, oder flächenbezogen, wie der Kaufpreis pro Quadratmeter Wohnfläche. Der indirekte Preisvergleich kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn direkte Vergleichspreise nicht in ausreichender Zahl oder Qualität verfügbar sind.

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Nach der Ableitung des vorläufigen Vergleichswertes sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen. Diese umfassen wertbeeinflussende Umstände, die in den Vergleichspreisen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind. Dazu gehören beispielsweise wirtschaftliche Überalterung, ein erheblicher Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Bauschäden, Altlasten, Abweichungen vom normalen Erhaltungszustand, besondere Ertragsverhältnisse oder dingliche Belastungen wie Wohnrechte oder Nießbrauch. Diese Merkmale führen zu Zu- oder Abschlägen am vorläufigen Vergleichswert und ergeben den endgültigen marktangepassten Vergleichswert.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Das Vergleichswertverfahren nimmt in der Immobilienbewertung eine herausragende Stellung ein. Es wird von Gerichten, Finanzbehörden und Kreditinstituten als besonders verlässlich angesehen, da es direkt auf Marktdaten basiert. Bei der Bewertung von Eigentumswohnungen ist es häufig das vorrangig anzuwendende Verfahren, da hier in der Regel umfangreiche Vergleichsdaten vorliegen. Auch bei der Bodenrichtbewertung und der Ermittlung von Bodenrichtwerten kommt das Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Für Sachverständige erfordert die korrekte Anwendung eine fundierte Marktkenntnis, Zugang zu qualitativ hochwertigen Vergleichsdaten und die Fähigkeit, Anpassungen sachgerecht vorzunehmen.

Fazit

Das Vergleichswertverfahren ist das marktnächste der drei normierten Bewertungsverfahren und ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie durch systematischen Vergleich mit tatsächlichen Kaufpreisen. Seine Stärke liegt in der direkten Marktableitung, seine Anwendung setzt jedoch eine ausreichende Datenverfügbarkeit und fachkundige Anpassungen voraus. Für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Grundstücke ist es häufig das bevorzugte Bewertungsverfahren und liefert besonders belastbare Wertaussagen.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

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