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Teilungserklärung

Inhaltsverzeichnis

Die Teilungserklärung ist eines der wichtigsten Dokumente im Wohnungseigentumsrecht. Sie regelt die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten und legt die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest. Für die Immobilienbewertung ist die Teilungserklärung eine unverzichtbare Grundlage, da sie maßgeblich über die rechtliche Struktur und die Nutzungsmöglichkeiten einer Eigentumswohnung bestimmt.

Definition und rechtliche Grundlagen

Die Teilungserklärung ist die einseitige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, durch die das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die jeweils mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden werden. Die rechtliche Grundlage bildet § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung und wird im Grundbuch eingetragen. Sie ist damit für alle aktuellen und zukünftigen Eigentümer verbindlich. Die Teilungserklärung besteht typischerweise aus drei Teilen: dem Aufteilungsplan, der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der eigentlichen Gemeinschaftsordnung.

Bestandteile der Teilungserklärung

Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes in die einzelnen Einheiten ersichtlich ist. Jede Einheit erhält eine eindeutige Nummer, die im Grundbuch geführt wird. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass die einzelnen Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind, also über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügen. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und enthält Bestimmungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Verteilung der Kosten, Stimmrechte und besondere Nutzungsrechte.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Eine zentrale Funktion der Teilungserklärung ist die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum umfasst die Räume einer Wohnung einschließlich der nicht tragenden Innenwände, Bodenbeläge, Innentüren und sanitären Installationen innerhalb der Wohnung. Das Gemeinschaftseigentum hingegen umfasst alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, wie tragende Wände, das Dach, die Fassade, Treppenhäuser, Aufzüge und die Grundleitungen der Versorgungsanlagen. Die genaue Zuordnung kann in der Teilungserklärung konkretisiert werden, wobei die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des WEG einzuhalten sind. Fenster und Wohnungseingangstüren gehören beispielsweise zwingend zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn dies in manchen älteren Teilungserklärungen anders formuliert sein mag.

Miteigentumsanteile und Kostenverteilung

Die Teilungserklärung legt für jede Einheit den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum fest, ausgedrückt in Tausendstel oder Hundertstel. Dieser Anteil bestimmt in der Regel den Umfang der Kostenbeteiligung an den gemeinschaftlichen Lasten und Kosten. Die Miteigentumsanteile können nach verschiedenen Kriterien festgelegt werden, etwa nach der Wohnfläche, dem Kubaturanteil oder dem Wertanteil der jeweiligen Einheit. Die Gemeinschaftsordnung kann abweichende Kostenverteilungsschlüssel vorsehen, etwa die Verteilung bestimmter Kosten nach Verbrauch oder nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Diese Regelungen haben direkte Auswirkungen auf die laufenden Kosten einer Eigentumswohnung und damit auf deren Bewertung.

Sondernutzungsrechte

In vielen Teilungserklärungen werden Sondernutzungsrechte eingeräumt. Diese geben einzelnen Eigentümern das exklusive Recht, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Typische Beispiele sind Gartenanteile, Kellerräume, Stellplätze oder Dachterrassen. Das Sondernutzungsrecht ist kein Sondereigentum, sondern lediglich ein Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum, das die übrigen Eigentümer von der Nutzung ausschließt. Sondernutzungsrechte müssen in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung aller Eigentümer begründet werden und werden im Grundbuch eingetragen. Sie können den Wert einer Eigentumswohnung erheblich steigern, etwa wenn ein exklusives Gartennutzungsrecht für eine Erdgeschosswohnung besteht.

Änderung der Teilungserklärung

Die Änderung einer Teilungserklärung ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und eine notariell beurkundete Vereinbarung, die im Grundbuch eingetragen wird. In der Praxis ist dies oft schwierig zu erreichen, da jeder einzelne Eigentümer ein Vetorecht hat. Das reformierte WEG ermöglicht in bestimmten Fällen auch Änderungen durch qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse, etwa bei der Anpassung der Kostenverteilung. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, die eine Änderung der Teilungserklärung erfordern, bedürfen ebenfalls der Zustimmung der betroffenen Eigentümer. Die Komplexität und die hohen Hürden für Änderungen machen die sorgfältige Prüfung der Teilungserklärung vor einem Kauf umso wichtiger.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Für die Immobilienbewertung ist die Teilungserklärung ein unverzichtbares Dokument. Der Sachverständige prüft anhand der Teilungserklärung, welche Räume zum Sondereigentum gehören und damit bewertungsrelevant sind. Die Miteigentumsanteile geben Aufschluss über die Kostenbelastung und die Stimmrechte in der Eigentümergemeinschaft. Sondernutzungsrechte können den Wert einer Einheit erheblich beeinflussen und müssen in der Bewertung berücksichtigt werden. Einschränkungen in der Teilungserklärung, etwa Nutzungsbeschränkungen oder Vermietungsverbote, können den Marktwert einer Einheit mindern. Auch veraltete oder unklare Formulierungen in älteren Teilungserklärungen können Risikofaktoren darstellen, die in der Bewertung zu berücksichtigen sind. Eine gründliche Analyse der Teilungserklärung gehört daher zum Standardprogramm jeder professionellen Wohnungsbewertung.

Fazit

Die Teilungserklärung ist das Grundlagendokument jeder Wohnungseigentümergemeinschaft und definiert die rechtliche Struktur des Wohnungseigentums. Sie regelt die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Miteigentumsanteile, die Kostenverteilung und besondere Nutzungsrechte. Für Immobilienkäufer und Sachverständige ist die sorgfältige Prüfung der Teilungserklärung unerlässlich, da sie maßgeblich über die Rechte, Pflichten und den Wert einer Eigentumswohnung bestimmt. Wer eine Eigentumswohnung kaufen oder bewerten möchte, sollte die Teilungserklärung stets als eines der ersten Dokumente anfordern und eingehend analysieren.

Unser Leistungen

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