Immobilienbewertung bei Schenkung – für Finanzamt, Notar und Familie

Wer eine Immobilie verschenkt, braucht einen belastbaren Wert – als Grundlage für den Notar, das Finanzamt und eine nachvollziehbare Regelung im Familienkreis. Ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen schafft diese Grundlage und hilft dabei, vorhandene Freibeträge gezielt zu nutzen.

Warum ist ein Gutachten bei Schenkung wichtig?

Bei der Schenkung einer Immobilie an Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige stellt sich immer die Frage: Was ist die Immobilie wert? Dabei gibt es zwei typische Situationen, in denen wir helfen:

Fall 1 – Gutachten vor der Schenkung: Sie planen die Schenkung und möchten alles korrekt aufsetzen. Notar und Finanzamt benötigen einen neutral ermittelten Verkehrswert. Wir erstellen das Gutachten vor der Schenkung – als belastbare Grundlage für alle Beteiligten und zur optimalen Nutzung Ihrer Freibeträge.

Fall 2 – Gutachten nach dem Finanzamtsbescheid: Sie haben die Immobilie bereits verschenkt und erhalten vom Finanzamt einen Bescheid nach § 198 BewG – mit einem Wert, der in Ihren Augen viel zu hoch angesetzt ist. Das kommt häufig vor, insbesondere bei niedrig vermieteten Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern sowie bei älteren Immobilien, deren Zustand vom Finanzamt vom Schreibtisch aus nicht korrekt eingeschätzt wurde. Hier hilft eine Bewertung nach ImmoWertV durch einen zertifizierten Sachverständigen, der das Objekt persönlich besichtigt – und den Bescheid anfechtbar macht.

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Immobilienbewertung bei Schenkung – Ihre Vorteile

STEUEROPTIMIERT

Ein professionelles Gutachten berücksichtigt wertmindernde Faktoren wie Nießbrauch oder Wohnrecht, die der steuerlich relevante Wert deutlich unter dem vom Finanzamt ermittelten Wert liegen lassen können – und Ihnen damit Schenkungssteuer sparen.

VOM FINANZAMT ANERKANNT

Unsere Gutachten werden nach den Vorgaben der ImmoWertV erstellt und sind methodisch auf die Anforderungen des Finanzamts ausgerichtet. Sollten Rückfragen entstehen, begleiten wir Sie und liefern die nötigen Erläuterungen nach.

RECHTSSICHER

Die professionelle Wertermittlung schafft Rechtssicherheit – ob für den Notar, das Finanzamt oder innerhalb der Familie. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten über den Immobilienwert.

FREIBETRÄGE NUTZEN

Mit einem korrekten Gutachten können Sie prüfen, ob der Immobilienwert innerhalb der Freibeträge liegt. Bei Schenkungen an Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro – an Ehepartner 500.000 Euro – jeweils alle 10 Jahre neu nutzbar. Eine präzise Wertermittlung ist die Voraussetzung dafür, diese Spielräume vollständig auszuschöpfen.

Wann Sie ein Gutachten bei Schenkung benötigen

Bei der Schenkung einer Immobilie gibt es verschiedene Situationen, in denen eine professionelle Bewertung unverzichtbar ist:

Bei hohen Immobilienwerten oder wenn das Finanzamt den Wert anzweifelt, empfehlen wir ein vollständiges Verkehrswertgutachten, das uneingeschränkt anerkannt wird und auch vor Gericht Bestand hat.

Gutachten für alle Immobilienarten

Wir erstellen Gutachten im Zusammenhang mit Schenkungen für alle Arten von Immobilien: selbstgenutzte Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser genauso wie vermietete Objekte, Ferienwohnungen und Gewerbeobjekte. Auch unbebaute Grundstücke und Erbbaurechte können im Rahmen einer Schenkung bewertet werden.

Umfang und Inhalt des Gutachtens

Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der ImmoWertV. Je nach Objektart wenden wir das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren an. Besonders wichtig: Wir berücksichtigen wertmindernde Faktoren wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Mietbindung, die den steuerpflichtigen Wert erheblich reduzieren können. Das fertige Gutachten erhalten Sie als PDF – zur Vorlage beim Finanzamt und Notar.

Zertifizierte Sachverständige – anerkannte Gutachten

Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert – unter anderem durch HypZert. Die Gutachten werden nach den Vorgaben der ImmoWertV erstellt und sind für die Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der Schenkungssteuer geeignet.

Unsere Honorare orientieren sich an der Honorarliste des Bundesverbands der Sachverständigen (BVS) und sind damit transparent und marktgerecht. Die Pauschale beinhaltet den Ortstermin, alle erforderlichen Recherchen und das fertige Gutachten als PDF. Ein professionelles Gutachten kann Ihnen ein Vielfaches seines Preises an Schenkungssteuer sparen – sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen im Erstgespräch ein konkretes Angebot.

In 3 Schritten zum Schenkungsgutachten

Schildern Sie uns Ihre Situation – ob vor oder nach der Schenkung. Wir erklären, welches Gutachten sinnvoll ist und was es kostet.

Unser Sachverständiger besichtigt die Immobilie und sichtet alle wertrelevanten Unterlagen.

Sie erhalten das Gutachten als PDF – zur Vorlage beim Finanzamt und Notar.

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3 Gründe für ein Gutachten bei Schenkung

Anerkannte Wertermittlung

Unser Gutachten wird nach den gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren erstellt. Das Finanzamt akzeptiert unsere Gutachten für die Schenkungssteuer – so haben Sie Sicherheit bei der Steuerfestsetzung.

Schnelle Ergebnisse

Wir berücksichtigen alle wertmindernden Faktoren wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Mietbindung. So kann der steuerpflichtige Wert deutlich unter dem vom Finanzamt ermittelten Wert liegen – und Sie sparen Schenkungssteuer.

Unschlagbarer Preis

Ein professionelles Gutachten kann Ihnen ein Vielfaches seines Preises an Schenkungssteuer sparen. Wir bieten transparente Preise, die sich an der Honorarliste des Bundesverbands der Sachverständigen orientieren.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Schenkung

Nicht zwingend – aber es ist in den meisten Fällen sinnvoll. Das Finanzamt ermittelt den Wert selbst, oft pauschal und zu hoch. Mit einem eigenen Gutachten können Sie diesen Wert anfechten und die Steuerlast reduzieren. Bei niedrig vermieteten oder älteren Immobilien ist das Einsparpotenzial besonders hoch.

Ja. Legen Sie zunächst innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch ein – auch wenn das Gutachten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Das sichert Ihnen die Zeit für die Erstellung. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird dann im Nachgang eingereicht, um den vom Finanzamt angesetzten Wert nach unten zu korrigieren. Voraussetzung ist ein Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen, der die Immobilie persönlich besichtigt.

Erheblich: Nießbrauch und Wohnrecht mindern den steuerlich relevanten Wert der Immobilie. Wer die Immobilie verschenkt, aber weiter darin wohnt oder die Mieteinnahmen behält, kann damit die Steuerbasis deutlich senken. Wir ermitteln diesen geminderten Wert präzise und rechtssicher.

Die Honorare richten sich nach der BVS-Honorarliste und hängen vom Wert und der Komplexität der Immobilie ab. In einem kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen ein konkretes Angebot.

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