Immobilienbewertung bei Scheidung – neutral, gerichtsfest, fair
Bei einer Scheidung ist die korrekte Wertermittlung der gemeinsamen Immobilie das Fundament für alle weiteren Entscheidungen – für den Zugewinnausgleich, die Auszahlung des Partners oder den gemeinsamen Verkauf. Mit einem neutralen Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen erhalten Sie eine gerichtsfeste Bewertung, die von beiden Parteien und dem Familiengericht anerkannt wird.
Warum ist ein Gutachten bei Scheidung so wichtig?
Bei einer Scheidung haben beide Partner naturgemäß unterschiedliche Vorstellungen davon, was die gemeinsame Immobilie wert ist. Wichtig zu wissen: Der subjektive Wert, den Sie der Immobilie beimessen – all die Arbeitsstunden, die Eigenleistung, die persönliche Geschichte – spielt für die Wertermittlung keine Rolle. Ein Käufer oder ein Gericht orientiert sich ausschließlich am objektiven Verkehrswert. Genau deshalb ist ein neutrales Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen so entscheidend: Es schafft eine sachlich unbestreitbare Grundlage, auf die sich beide Seiten stützen können.
Hinzu kommt: „Immobiliengutachter” ist in Deutschland kein geschützter Beruf – prinzipiell kann jeder ein Gutachten erstellen. Ein belastbares, gerichtsfestes Gutachten liefern nur nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte oder öffentlich bestellte Sachverständige ohne Interessenskonflikt.
Benötigen Sie ein Gutachten für Ihre Scheidung?
Wir beraten Sie diskret und unverbindlich!
Ihre Vorteile: Immobilienbewertung bei Scheidung durch Steinlein Sachverständige
NEUTRALER MARKTWERT
Unser Gutachten ermittelt den objektiven Verkehrswert – ohne Bevorzugung einer Seite. Das schafft eine faire, für beide Parteien akzeptable Basis für alle weiteren Entscheidungen, ob Auszahlung, Übertragung oder gemeinsamer Verkauf.
GERICHTSFEST
Unser Gutachten wird von Familiengerichten anerkannt und hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. Die Bewertung erfolgt nach den anerkannten Verfahren gemäß ImmoWertV – eine sichere Grundlage für Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung.
FAIR FÜR BEIDE SEITEN
Beide Ehepartner können sich auf unsere neutrale Bewertung verlassen. Die transparente, nachvollziehbare Wertermittlung verhindert, dass eine Seite durch eine einseitige Einschätzung benachteiligt wird.
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten – was passt?
Auch bei Scheidungen hängt die richtige Gutachtenart vom Einzelfall ab:
- Einigen sich beide Partner grundsätzlich, kann ein Kurzgutachten ausreichen – günstiger, schneller, aber ohne rechtliche Bindungswirkung.
- Bei gerichtlichen Verfahren oder wenn eine Seite ein eigenes Gegengutachten beauftragt, ist das vollständige Verkehrswertgutachten zwingend. Wer mit einem Kurzgutachten gegen ein Verkehrswertgutachten antritt, ist im Nachteil.
- Möchten beide Parteien eine für beide Seiten verbindliche außergerichtliche Einigung, empfiehlt sich ein gemeinsam beauftragtes Schiedsgutachten.
Wann Sie ein Gutachten bei Scheidung benötigen
Im Scheidungsfall gibt es verschiedene Situationen, in denen eine professionelle Immobilienbewertung unverzichtbar ist:
- Zugewinnausgleich: Objektive Wertermittlung zum Zeitpunkt der Scheidung als Grundlage für die Berechnung des Zugewinns. Ist eine Bewertung zum Zeitpunkt der Eheschließung oder zu einem früheren Stichtag erforderlich, erhöht sich der Aufwand – wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot. Die Kosten hängen dabei u. a. von der verfügbaren Datenlage zum damaligen Stichtag ab.
- Auszahlung des Partners: Faire Bewertung zur Berechnung der Auszahlungssumme, wenn ein Ehepartner die Immobilie übernimmt.
- Verkauf der Immobilie: Neutrale Wertermittlung als Basis für den gemeinsamen Verkauf und die Erlösaufteilung.
- Gütertrennung: Klare Bewertung zur Feststellung der jeweiligen Vermögensanteile.
- Gerichtliche Auseinandersetzung: Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten für Familiengerichte bei strittigen Scheidungsverfahren.
- Übertragung der Immobilie: Wertermittlung bei Eigentumsübertragung zwischen Ehepartnern.
- Alleineigentum klären: Bewertung zur Feststellung des Wertes bei Alleineigentum eines Ehepartners mit Zugewinnrelevanz.
Bei gerichtlichen Verfahren oder wenn hohe Summen im Spiel sind, empfehlen wir immer das vollständige Verkehrswertgutachten.
Scheidungsgutachten für alle Immobilienarten
Wir erstellen Verkehrswertgutachten für alle Immobilienarten: das gemeinsame Einfamilienhaus, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser genauso wie Doppelhaushälften, Reihenhäuser und vermietete Objekte. Auch unbebaute Grundstücke und Ferienimmobilien können im Rahmen einer Scheidung bewertet werden.
Umfang und Inhalt des Gutachtens
Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlich anerkannten Verfahren gemäß ImmoWertV. Je nach Objektart wenden wir das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren an. Bei vermieteten Objekten berücksichtigen wir bestehende Mietverträge, die den Verkehrswert beeinflussen können. Das fertige Gutachten erhalten Sie als PDF – für beide Ehepartner zur Vorlage bei Anwalt und Gericht.
Zertifizierte Sachverständige – kein Interessenskonflikt
Bei Scheidungsangelegenheiten ist Neutralität entscheidend. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (z. B. durch HypZert) und unabhängig – ohne Interessenskonflikt gegenüber einer der beteiligten Parteien. Unsere Gutachten werden von Familiengerichten anerkannt und erfüllen alle Anforderungen für Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung.
- Transparente Preise
Kurzgutachten ab 1.490,- Euro inkl. MwSt. Verkehrswertgutachten richten sich nach der Honorarliste des Bundesverbands der Sachverständigen (BVS). Die Pauschale beinhaltet den Ortstermin, alle erforderlichen Recherchen und das fertige Gutachten als PDF. Die Kosten werden üblicherweise von beiden Ehepartnern gemeinsam getragen.
In 3 Schritten zum Gutachten
Diskrete Erstberatung:
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir erklären, welche Art von Gutachten sinnvoll ist – und was es kostet.
Ortstermin und Unterlagen:
Unser Sachverständiger besichtigt die Immobilie und sichtet alle wertrelevanten Unterlagen.
Fertiges Gutachten:
Sie erhalten das Gutachten als PDF – zur Vorlage bei Anwalt, Gericht oder für die außergerichtliche Einigung.
3 Gründe für ein Gutachten bei Scheidung
Neutrale Wertermittlung
Unser Gutachten wird nach den gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren erstellt. Beide Ehepartner können sich auf die neutrale Wertermittlung verlassen – eine faire Basis für alle weiteren Entscheidungen.
Gerichtsfeste Bewertung
Unser Gutachten wird von Familiengerichten anerkannt und hält auch einer gerichtlichen Überprüfung stand. Die professionelle Bewertung schützt beide Parteien vor unfairen Ergebnissen.
Faire Konditionen
Ein professionelles Gutachten spart oft bares Geld – durch faire Auszahlungsbeträge und vermiedene Rechtsstreitigkeiten. Wir bieten transparente Preise, die sich an der Honorarliste des Bundesverbands der Sachverständigen orientieren.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Scheidung
Wer beauftragt das Gutachten?
Am sinnvollsten ist es, wenn beide Ehepartner gemeinsam einen neutralen Sachverständigen beauftragen. Das Ergebnis wird dann von beiden Seiten eher akzeptiert – und spart im Streitfall Zeit und Kosten. Möglich ist auch, dass jede Partei einen eigenen Gutachter beauftragt (Parteigutachten).
Was kostet das Gutachten – und wer zahlt?
Kurzgutachten ab 1.490,- Euro inkl. MwSt., Verkehrswertgutachten nach BVS-Honorarliste. Die Kosten werden üblicherweise von beiden Ehepartnern gemeinsam getragen. In einem kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen ein konkretes Angebot.
Reicht ein Kurzgutachten?
Bei einvernehmlicher Einigung mit nur einem (aktuellen) Stichtag kann ein Kurzgutachten ausreichen. Bei gerichtlichen Verfahren oder wenn eine Seite das Ergebnis anfechten könnte, ist das vollständige Verkehrswertgutachten die sichere Wahl.
Was ist beim Zugewinnausgleich zu beachten?
Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Scheidung. Ist zusätzlich eine Bewertung zum Zeitpunkt der Eheschließung erforderlich, sprechen Sie uns an – wir erläutern Ihnen den Aufwand und die Kosten im Erstgespräch.
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