Immobilienbewertung bei Scheidung – neutral, gerichtsfest, fair

Bei einer Scheidung ist die korrekte Wertermittlung der gemeinsamen Immobilie das Fundament für alle weiteren Entscheidungen – für den Zugewinnausgleich, die Auszahlung des Partners oder den gemeinsamen Verkauf. Mit einem neutralen Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen erhalten Sie eine gerichtsfeste Bewertung, die von beiden Parteien und dem Familiengericht anerkannt wird.

Warum ist ein Gutachten bei Scheidung so wichtig?

Bei einer Scheidung haben beide Partner naturgemäß unterschiedliche Vorstellungen davon, was die gemeinsame Immobilie wert ist. Wichtig zu wissen: Der subjektive Wert, den Sie der Immobilie beimessen – all die Arbeitsstunden, die Eigenleistung, die persönliche Geschichte – spielt für die Wertermittlung keine Rolle. Ein Käufer oder ein Gericht orientiert sich ausschließlich am objektiven Verkehrswert. Genau deshalb ist ein neutrales Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen so entscheidend: Es schafft eine sachlich unbestreitbare Grundlage, auf die sich beide Seiten stützen können.

Hinzu kommt: „Immobiliengutachter” ist in Deutschland kein geschützter Beruf – prinzipiell kann jeder ein Gutachten erstellen. Ein belastbares, gerichtsfestes Gutachten liefern nur nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte oder öffentlich bestellte Sachverständige ohne Interessenskonflikt.

Benötigen Sie ein Gutachten für Ihre Scheidung?

Wir beraten Sie diskret und unverbindlich!

Ihre Vorteile: Immobilienbewertung bei Scheidung durch Steinlein Sachverständige

NEUTRALER MARKTWERT

Unser Gutachten ermittelt den objektiven Verkehrswert – ohne Bevorzugung einer Seite. Das schafft eine faire, für beide Parteien akzeptable Basis für alle weiteren Entscheidungen, ob Auszahlung, Übertragung oder gemeinsamer Verkauf.

GERICHTSFEST

Unser Gutachten wird von Familiengerichten anerkannt und hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. Die Bewertung erfolgt nach den anerkannten Verfahren gemäß ImmoWertV – eine sichere Grundlage für Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung.

FAIR FÜR BEIDE SEITEN

Beide Ehepartner können sich auf unsere neutrale Bewertung verlassen. Die transparente, nachvollziehbare Wertermittlung verhindert, dass eine Seite durch eine einseitige Einschätzung benachteiligt wird.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten – was passt?

Auch bei Scheidungen hängt die richtige Gutachtenart vom Einzelfall ab:

Wann Sie ein Gutachten bei Scheidung benötigen

Im Scheidungsfall gibt es verschiedene Situationen, in denen eine professionelle Immobilienbewertung unverzichtbar ist:

Bei gerichtlichen Verfahren oder wenn hohe Summen im Spiel sind, empfehlen wir immer das vollständige Verkehrswertgutachten.

Scheidungsgutachten für alle Immobilienarten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für alle Immobilienarten: das gemeinsame Einfamilienhaus, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser genauso wie Doppelhaushälften, Reihenhäuser und vermietete Objekte. Auch unbebaute Grundstücke und Ferienimmobilien können im Rahmen einer Scheidung bewertet werden.

Umfang und Inhalt des Gutachtens

Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlich anerkannten Verfahren gemäß ImmoWertV. Je nach Objektart wenden wir das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren an. Bei vermieteten Objekten berücksichtigen wir bestehende Mietverträge, die den Verkehrswert beeinflussen können. Das fertige Gutachten erhalten Sie als PDF – für beide Ehepartner zur Vorlage bei Anwalt und Gericht.

Zertifizierte Sachverständige – kein Interessenskonflikt

Bei Scheidungsangelegenheiten ist Neutralität entscheidend. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (z. B. durch HypZert) und unabhängig – ohne Interessenskonflikt gegenüber einer der beteiligten Parteien. Unsere Gutachten werden von Familiengerichten anerkannt und erfüllen alle Anforderungen für Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung.

Kurzgutachten ab 1.490,- Euro inkl. MwSt. Verkehrswertgutachten richten sich nach der Honorarliste des Bundesverbands der Sachverständigen (BVS). Die Pauschale beinhaltet den Ortstermin, alle erforderlichen Recherchen und das fertige Gutachten als PDF. Die Kosten werden üblicherweise von beiden Ehepartnern gemeinsam getragen.

In 3 Schritten zum Gutachten

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir erklären, welche Art von Gutachten sinnvoll ist – und was es kostet.

Unser Sachverständiger besichtigt die Immobilie und sichtet alle wertrelevanten Unterlagen.

Sie erhalten das Gutachten als PDF – zur Vorlage bei Anwalt, Gericht oder für die außergerichtliche Einigung.

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Kostenfrei & Unverbindlich

3 Gründe für ein Gutachten bei Scheidung

Neutrale Wertermittlung

Unser Gutachten wird nach den gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren erstellt. Beide Ehepartner können sich auf die neutrale Wertermittlung verlassen – eine faire Basis für alle weiteren Entscheidungen.

Gerichtsfeste Bewertung

Unser Gutachten wird von Familiengerichten anerkannt und hält auch einer gerichtlichen Überprüfung stand. Die professionelle Bewertung schützt beide Parteien vor unfairen Ergebnissen.

Faire Konditionen

Ein professionelles Gutachten spart oft bares Geld – durch faire Auszahlungsbeträge und vermiedene Rechtsstreitigkeiten. Wir bieten transparente Preise, die sich an der Honorarliste des Bundesverbands der Sachverständigen orientieren.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Scheidung

Am sinnvollsten ist es, wenn beide Ehepartner gemeinsam einen neutralen Sachverständigen beauftragen. Das Ergebnis wird dann von beiden Seiten eher akzeptiert – und spart im Streitfall Zeit und Kosten. Möglich ist auch, dass jede Partei einen eigenen Gutachter beauftragt (Parteigutachten).

Kurzgutachten ab 1.490,- Euro inkl. MwSt., Verkehrswertgutachten nach BVS-Honorarliste. Die Kosten werden üblicherweise von beiden Ehepartnern gemeinsam getragen. In einem kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen ein konkretes Angebot.

Bei einvernehmlicher Einigung mit nur einem (aktuellen) Stichtag kann ein Kurzgutachten ausreichen. Bei gerichtlichen Verfahren oder wenn eine Seite das Ergebnis anfechten könnte, ist das vollständige Verkehrswertgutachten die sichere Wahl.

Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Scheidung. Ist zusätzlich eine Bewertung zum Zeitpunkt der Eheschließung erforderlich, sprechen Sie uns an – wir erläutern Ihnen den Aufwand und die Kosten im Erstgespräch.

Lassen Sie Ihre Immobilie für die Scheidung bewerten!

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