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Sanierung

Inhaltsverzeichnis

Die Sanierung im Immobilienbereich bezeichnet umfassende bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung oder wesentlichen Verbesserung des Zustands eines Gebäudes. Sie geht über die normale Instandhaltung hinaus und umfasst häufig eine grundlegende Erneuerung der Bausubstanz, der technischen Anlagen und der energetischen Qualität. Die Sanierung kann sich auf einzelne Gebäudekomponenten wie Dach, Fassade oder Heizung beziehen oder als Komplettsanierung das gesamte Gebäude umfassen. Für die Immobilienbewertung ist die Sanierung von erheblicher Bedeutung, da sie den Gebäudewert und die Restnutzungsdauer maßgeblich beeinflusst.

Arten der Sanierung

Die energetische Sanierung zielt auf die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes ab und umfasst Maßnahmen wie Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, den Austausch von Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage und die Installation von Lüftungssystemen. Angesichts steigender Energiekosten und verschärfter gesetzlicher Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gewinnt die energetische Sanierung zunehmend an Bedeutung.

Die bauliche Sanierung befasst sich mit der Wiederherstellung der Bausubstanz und umfasst Maßnahmen wie die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden, die Erneuerung von Dach und Fassade, die Sanierung von Balkonen und die Instandsetzung der Tragstruktur. Die Schadstoffsanierung dient der Entfernung gesundheitsschädlicher Materialien wie Asbest, PCB oder alter Bleileitungen. Die Kernsanierung ist die umfassendste Form und beinhaltet einen nahezu vollständigen Rückbau bis auf die Grundstruktur mit anschließendem Neuaufbau.

Planung und Durchführung

Eine erfolgreiche Sanierung erfordert eine sorgfältige Planung, die mit einer Bestandsaufnahme und Zustandsanalyse des Gebäudes beginnt. Ein Energieberater oder Bausachverständiger erfasst den Ist-Zustand und identifiziert den Sanierungsbedarf. Auf dieser Basis wird ein Sanierungskonzept entwickelt, das die erforderlichen Maßnahmen priorisiert und aufeinander abstimmt.

Die Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen ist von großer Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit und technische Qualität. In der Regel sollte zunächst die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke) saniert werden, bevor die Heizungsanlage erneuert wird, da eine gedämmte Gebäudehülle einen geringeren Heizwärmebedarf aufweist und die neue Heizung entsprechend kleiner dimensioniert werden kann. Die Koordination der verschiedenen Gewerke und die Bauüberwachung stellen sicher, dass die Sanierung fachgerecht und termingerecht ausgeführt wird.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten einer Sanierung variieren erheblich je nach Umfang, Gebäudezustand und gewähltem Standard. Eine energetische Teilsanierung einzelner Bauteile kann zwischen 5.000 und 30.000 Euro kosten, während eine Komplettsanierung eines Einfamilienhauses 100.000 bis 300.000 Euro oder mehr betragen kann. Eine Kernsanierung kann Kosten erreichen, die einem Neubau nahekommen.

Für die Finanzierung stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energetische Sanierungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch. Darüber hinaus können Sanierungskosten bei vermieteten Objekten steuerlich geltend gemacht werden, und für selbst genutzte Gebäude gibt es die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Sanierung und Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Anforderungen an die Sanierung. Die Maßnahmen müssen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden und dürfen den Denkmalwert des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Dies kann die Auswahl der Materialien und Methoden einschränken und die Kosten erhöhen. Gleichzeitig bieten denkmalgeschützte Gebäude erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungsaufwendungen.

Für Kapitalanleger, die denkmalgeschützte Immobilien sanieren, können die Sanierungskosten nach Paragraphen 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes über einen Zeitraum von acht beziehungsweise zwölf Jahren vollständig abgeschrieben werden. Bei Selbstnutzern ermöglicht Paragraph 10f EStG die Geltendmachung von neun Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren. Diese steuerlichen Vorteile machen die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude zu einer attraktiven Investitionsmöglichkeit.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Eine durchgeführte Sanierung hat direkte Auswirkungen auf den Immobilienwert. Sie verlängert die Restnutzungsdauer des Gebäudes, verbessert den Modernisierungsgrad und kann die erzielbaren Mieten steigern. Im Sachwertverfahren führt eine Sanierung zu einer geringeren Alterswertminderung und einem höheren Gebäudewert. Im Ertragswertverfahren wirkt sich die verbesserte Vermietbarkeit positiv auf den Reinertrag aus.

Umgekehrt kann ein Sanierungsstau den Immobilienwert erheblich mindern. Der Sachverständige erfasst bei der Bewertung den aktuellen Sanierungszustand, identifiziert den Sanierungsbedarf und berücksichtigt die voraussichtlichen Sanierungskosten als wertmindernden Faktor. Für Käufer ist die Kenntnis des Sanierungsbedarfs und der damit verbundenen Kosten ein wesentlicher Aspekt der Kaufentscheidung.

Fazit

Die Sanierung ist ein zentrales Thema der Immobilienwirtschaft, das die Werterhaltung und Wertsteigerung von Gebäuden maßgeblich beeinflusst. Eine sorgfältige Planung, die Nutzung von Fördermitteln und die fachgerechte Ausführung sind Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg einer Sanierung. Für die Immobilienbewertung ist die professionelle Einschätzung des Sanierungszustands und -bedarfs durch einen erfahrenen Sachverständigen unverzichtbar.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

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