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Nebenfläche

Inhaltsverzeichnis

Nebenflächen sind Flächen innerhalb eines Gebäudes, die nicht unmittelbar der Hauptnutzung dienen, aber für den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes erforderlich oder nützlich sind. Sie umfassen unter anderem Kellerräume, Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Abstellräume, Fahrradkeller und Technikräume. In der Immobilienbewertung spielen Nebenflächen eine wichtige Rolle, da sie den Nutzwert und damit den Gesamtwert einer Immobilie beeinflussen, auch wenn sie in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt werden.

Definition und Abgrenzung

Die Abgrenzung zwischen Hauptnutzfläche und Nebenfläche richtet sich nach den einschlägigen Normen und Verordnungen. Nach der DIN 277, die die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken klassifiziert, werden die Flächen eines Gebäudes in Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche unterteilt. Nebenflächen fallen dabei in verschiedene Kategorien und umfassen Flächen, die der Hauptnutzung untergeordnet sind.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert klar, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und welche nicht. Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume, Trockenräume und vergleichbare Räume gehören nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie der Wohnung zugeordnet sind. Balkone, Loggien und Terrassen werden hingegen anteilig mit in der Regel 25 Prozent der Wohnfläche zugerechnet. Die korrekte Zuordnung von Flächen als Haupt- oder Nebenfläche ist für die Wertermittlung von entscheidender Bedeutung.

Arten von Nebenflächen

Die häufigsten Nebenflächen in Wohngebäuden sind Kellerräume, die als Abstell- und Lagerfläche dienen. In Mehrfamilienhäusern sind zudem Gemeinschaftsräume wie Waschküchen, Trockenräume, Fahrradabstellräume und Kinderwagen-Stellplätze übliche Nebenflächen. Technische Räume für Heizungsanlage, Wasserversorgung und Elektrotechnik gehören ebenfalls zu den Nebenflächen des Gebäudes.

In Gewerbeimmobilien können Nebenflächen einen erheblichen Anteil an der Gesamtfläche ausmachen. Dazu zählen Archive, Serverräume, Sozialräume, Sanitärbereiche, Lagerflächen und Technikzentralen. Bei der Anmietung von Gewerberäumen ist die Unterscheidung zwischen Hauptnutzfläche und Nebenfläche besonders relevant, da sie die Mietberechnung und die Flächeneffizienz des Mietobjekts beeinflusst.

Wertbeitrag von Nebenflächen

Nebenflächen tragen zum Gesamtwert einer Immobilie bei, werden jedoch in der Regel mit einem geringeren Quadratmeterwert angesetzt als die Hauptnutzfläche. Ein Kellerraum mit eigenem Zugang und ausreichender Belichtung hat einen höheren Wertbeitrag als ein fensterloses Kellerabteil. Ausbaufähige Dachböden können einen erheblichen Wertbeitrag leisten, wenn eine Baugenehmigung für den Ausbau zu Wohnzwecken vorliegt oder grundsätzlich möglich ist.

Die Qualität und Nutzbarkeit der Nebenflächen kann den Marktwert einer Immobilie positiv beeinflussen. Großzügige Kellerräume, gut ausgestattete Gemeinschaftsflächen und funktionale Technikräume erhöhen die Attraktivität für potenzielle Käufer und Mieter. Fehlende oder unzureichende Nebenflächen können hingegen zu einer Wertminderung führen, insbesondere wenn gesetzlich vorgeschriebene Flächen wie Fahrradabstellplätze oder ausreichende Mülltonnenstellplätze nicht vorhanden sind.

Nebenflächen im Mietrecht

Im Mietrecht sind Nebenflächen häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen, insbesondere bei der Frage, welche Flächen in die Mietberechnung einfließen und welche als mietfreie Zusatzräume zur Verfügung gestellt werden. In Wohnraummietverträgen werden Kellerräume und sonstige Nebenflächen in der Regel nicht in die Wohnfläche einbezogen und daher nicht separat berechnet, sondern als Nebenleistung zur Wohnung vermietet.

Bei Gewerberaummietverträgen können Nebenflächen jedoch in die mietrelevante Fläche einbezogen werden, wobei die Berechnungsgrundlage im Mietvertrag klar definiert sein sollte. Die gif-Richtlinie (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung) bietet hierfür standardisierte Flächendefinitionen, die in der gewerblichen Immobilienwirtschaft weit verbreitet sind.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

In der Immobilienbewertung werden Nebenflächen bei der Flächenermittlung gesondert erfasst und bewertet. Im Sachwertverfahren fließen sie über die Bruttogrundfläche in die Berechnung der Herstellungskosten ein. Im Ertragswertverfahren werden sie berücksichtigt, sofern sie einen eigenständigen Mietertrag generieren, etwa bei separat vermieteten Kellerräumen oder Lagerflächen.

Der Sachverständige prüft bei der Objektbesichtigung den Zustand, die Nutzbarkeit und die Ausbaumöglichkeiten der Nebenflächen. Ausbaufähige Dachgeschosse oder umnutzbare Kellerflächen können ein erhebliches Wertpotenzial darstellen. Die professionelle Bewertung aller Flächen einer Immobilie, einschließlich der Nebenflächen, ist ein wesentlicher Bestandteil jeder fundierten Wertermittlung.

Fazit

Nebenflächen sind ein oft unterschätzter, aber wichtiger Bestandteil des Gesamtwerts einer Immobilie. Ihre korrekte Erfassung und Bewertung erfordert Sachkenntnis in den einschlägigen Normen und Verordnungen. Für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten ist das Verständnis der Nebenflächen und ihres Wertbeitrags ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung einer Immobilie. Ein erfahrener Sachverständiger bewertet alle Flächen einer Immobilie differenziert und berücksichtigt das volle Nutzungspotenzial bei der Wertermittlung.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.