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Marktanpassung

Inhaltsverzeichnis

Die Marktanpassung ist ein wesentlicher Schritt in der Immobilienbewertung, bei dem das rechnerisch ermittelte Ergebnis eines Wertermittlungsverfahrens an die tatsächlichen Gegebenheiten des Immobilienmarktes angepasst wird. Insbesondere im Sachwertverfahren spielt die Marktanpassung eine entscheidende Rolle, da der rechnerisch ermittelte Sachwert häufig vom tatsächlichen Marktpreis abweicht. Durch die Anwendung eines Marktanpassungsfaktors wird sichergestellt, dass das Bewertungsergebnis die reale Marktsituation widerspiegelt.

Notwendigkeit der Marktanpassung

Die Notwendigkeit einer Marktanpassung ergibt sich aus der Tatsache, dass die normierten Wertermittlungsverfahren auf modelltechnischen Annahmen basieren, die nicht immer mit dem tatsächlichen Marktgeschehen übereinstimmen. Im Sachwertverfahren wird der Gebäudewert auf Basis der Herstellungskosten abzüglich einer Alterswertminderung ermittelt. Dieser rechnerische Sachwert kann jedoch erheblich vom Preis abweichen, den Käufer tatsächlich am Markt zu zahlen bereit sind.

In begehrten Lagen mit hoher Nachfrage liegt der Marktpreis häufig über dem rechnerischen Sachwert, da die Zahlungsbereitschaft der Käufer über die reinen Herstellungskosten hinausgeht. In weniger gefragten Regionen kann der Marktpreis dagegen unter dem Sachwert liegen, weil die Nachfrage nicht ausreicht, um die Herstellungskosten am Markt zu realisieren. Die Marktanpassung gleicht diese Diskrepanz aus und führt das Bewertungsergebnis an den tatsächlichen Verkehrswert heran.

Marktanpassungsfaktor im Sachwertverfahren

Der Marktanpassungsfaktor, auch Sachwertfaktor genannt, wird von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und in den Grundstücksmarktberichten veröffentlicht. Er wird berechnet, indem der tatsächlich gezahlte Kaufpreis durch den vorläufigen Sachwert dividiert wird. Aus einer Vielzahl solcher Berechnungen werden statistische Durchschnittswerte gebildet, die nach Immobilienart, Lage und weiteren Merkmalen differenziert werden.

Der Marktanpassungsfaktor wird typischerweise als Dezimalzahl angegeben. Ein Faktor von 1,0 bedeutet, dass Sachwert und Marktwert übereinstimmen. Faktoren über 1,0 zeigen an, dass der Markt bereit ist, mehr als den rechnerischen Sachwert zu zahlen, während Faktoren unter 1,0 auf eine Marktunterbewertung gegenüber dem Sachwert hindeuten. In attraktiven Lagen können Marktanpassungsfaktoren von 1,2 bis 1,5 oder höher auftreten, während in strukturschwachen Gebieten Faktoren von 0,6 bis 0,8 nicht ungewöhnlich sind.

Marktanpassung im Ertragswertverfahren

Auch im Ertragswertverfahren kann eine Marktanpassung erforderlich sein, obwohl dieses Verfahren durch die Verwendung marktabgeleiteter Liegenschaftszinssätze bereits eine implizite Marktanpassung enthält. Eine zusätzliche Anpassung kann notwendig sein, wenn besondere Umstände vorliegen, die im standardisierten Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt werden, etwa besondere Vertragskonstellationen, außergewöhnliche Gebäudemerkmale oder spezielle Marktsituationen.

Im Vergleichswertverfahren ist die Marktanpassung in der Regel weniger bedeutsam, da dieses Verfahren direkt auf Marktpreisen basiert. Dennoch können Anpassungen erforderlich sein, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Vergleichstransaktionen und dem Bewertungsstichtag erhebliche Marktveränderungen stattgefunden haben oder wenn die Vergleichsobjekte in wesentlichen Merkmalen vom Bewertungsobjekt abweichen.

Einflussfaktoren auf die Marktanpassung

Die Höhe des Marktanpassungsfaktors wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Die Lage ist der dominierende Einflussfaktor: In nachgefragten Ballungsräumen sind die Faktoren tendenziell höher als in ländlichen Gebieten. Das allgemeine Marktumfeld mit seiner Zinssituation, Konjunkturlage und Bevölkerungsentwicklung wirkt sich ebenfalls auf die Marktanpassung aus.

Die Immobilienart spielt eine weitere wichtige Rolle. Einfamilienhäuser in guten Lagen weisen in der Regel höhere Marktanpassungsfaktoren auf als Mehrfamilienhäuser, da bei selbst genutzten Objekten emotionale Faktoren eine größere Rolle spielen. Auch der Gebäudezustand, die Grundstücksgröße und die energetische Qualität können den Faktor beeinflussen. Aktuelle Marktdaten der Gutachterausschüsse ermöglichen eine differenzierte Bestimmung des für das konkrete Bewertungsobjekt zutreffenden Faktors.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Die Marktanpassung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer marktgerechten Immobilienbewertung. Ohne Marktanpassung würden die Ergebnisse des Sachwertverfahrens in vielen Fällen nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen entsprechen. Der Sachverständige muss die Marktanpassung sorgfältig und nachvollziehbar durchführen, wobei die Verwendung aktueller Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse die methodisch sicherste Grundlage bildet.

Für die Qualität einer Immobilienbewertung ist es entscheidend, dass der Marktanpassungsfaktor aus belastbaren Marktdaten abgeleitet und nicht willkürlich festgesetzt wird. Ein erfahrener Sachverständiger berücksichtigt die spezifischen Eigenschaften des Bewertungsobjekts und passt den statistischen Durchschnittsfaktor gegebenenfalls begründet an, um ein marktgerechtes Bewertungsergebnis zu erzielen.

Fazit

Die Marktanpassung stellt sicher, dass das Ergebnis einer Immobilienbewertung die realen Marktverhältnisse widerspiegelt. Insbesondere im Sachwertverfahren ist sie von zentraler Bedeutung, um die Diskrepanz zwischen rechnerischem Sachwert und tatsächlichem Marktpreis zu überbrücken. Die Verwendung aktueller, empirisch ermittelter Marktanpassungsfaktoren der Gutachterausschüsse gewährleistet eine belastbare und marktgerechte Bewertung. Für Immobilieneigentümer und Käufer ist dies ein wesentlicher Qualitätsaspekt bei der Beauftragung einer professionellen Immobilienbewertung.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

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