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Hausmeisterkosten

Inhaltsverzeichnis

Was sind Hausmeisterkosten?

Hausmeisterkosten umfassen alle Aufwendungen, die für die Tätigkeit eines Hausmeisters oder Hauswartes bei der Betreuung und Pflege eines Gebäudes anfallen. Dazu gehören die Vergütung des Hausmeisters einschließlich Sozialabgaben, die Kosten für Arbeitsmaterialien und Reinigungsmittel sowie gegebenenfalls die Kosten für die Bereitstellung einer Hausmeisterwohnung. Hausmeisterkosten sind ein fester Bestandteil der Bewirtschaftungskosten einer Immobilie und spielen insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungsanlagen und Gewerbeimmobilien eine wichtige Rolle.

In der Immobilienbewertung werden die Hausmeisterkosten als Teil der Bewirtschaftungskosten berücksichtigt, die im Ertragswertverfahren vom Rohertrag abgezogen werden. Die korrekte Erfassung und Zuordnung der Hausmeisterkosten ist wichtig, um den Reinertrag und damit den Ertragswert einer Immobilie sachgerecht zu ermitteln.

Aufgaben des Hausmeisters

Das Aufgabenspektrum eines Hausmeisters ist vielfältig und umfasst sowohl die laufende Gebäudebetreuung als auch kleinere Instandhaltungsarbeiten. Zu den typischen Aufgaben gehören die Reinigung des Treppenhauses, der gemeinschaftlichen Flure, der Kellerräume und der Außenanlagen. Der Winterdienst mit Schneeräumung und Streuen der Gehwege ist eine sicherheitsrelevante Pflichtaufgabe, deren Vernachlässigung zu Haftungsrisiken führen kann.

Die Pflege der Außenanlagen einschließlich Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung und Blumenpflege gehört ebenfalls zu den Standardaufgaben. Der Hausmeister überwacht die technischen Anlagen des Gebäudes, führt kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten durch und koordiniert die Einsätze von Handwerkern und Dienstleistern für größere Maßnahmen.

Weitere Aufgaben können die Überwachung der Heizungsanlage, die Kontrolle der Rauchmelder, die Betreuung der Müllentsorgung, das Auswechseln defekter Leuchtmittel, die Schlüsselverwaltung und die Kommunikation mit Mietern oder Eigentümern umfassen. Der genaue Umfang der Hausmeistertätigkeit wird im Arbeitsvertrag oder im Dienstleistungsvertrag festgelegt.

Beschäftigungsformen und Kosten

Der Hausmeister kann als fest angestellter Mitarbeiter des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft beschäftigt werden oder als externer Dienstleister auf Basis eines Werkvertrags tätig sein. Bei einer Festanstellung fallen neben dem Bruttogehalt die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, eventuelle Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie die Kosten für Urlaubsvertretung an. Die Gesamtkosten einer Vollzeitstelle liegen je nach Region und Aufgabenumfang zwischen 30.000 und 50.000 Euro jährlich.

Externe Hausmeisterdienste bieten flexible Lösungen, die an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden können. Die Kosten richten sich nach dem Leistungsumfang und der Größe des betreuten Objekts und liegen typischerweise zwischen 0,20 und 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Bei kleineren Wohnanlagen ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters in der Regel wirtschaftlicher als eine Festanstellung.

In manchen Wohnanlagen steht dem Hausmeister eine Dienstwohnung zur Verfügung, die entweder mietfrei oder zu einer reduzierten Miete überlassen wird. Der Mietvorteil stellt einen geldwerten Vorteil dar, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Für die Immobilienbewertung ist die Hausmeisterwohnung relevant, da sie den vermietbaren Wohnraum reduziert und gegebenenfalls zu einem unter Marktniveau liegenden Mietansatz führt.

Umlagefähigkeit auf Mieter

Hausmeisterkosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und können vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Umlagefähig sind jedoch nur die Kosten für die regelmäßig wiederkehrenden Hausmeistertätigkeiten, nicht hingegen die Kosten für Instandsetzungsarbeiten und Verwaltungstätigkeiten des Hausmeisters.

In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hausmeisterkosten nicht immer einfach. Wenn der Hausmeister sowohl umlagefähige Tätigkeiten wie Reinigung und Gartenpflege als auch nicht umlagefähige Tätigkeiten wie Reparaturen durchführt, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Die Rechtsprechung verlangt eine sachgerechte Aufteilung, die den tatsächlichen Zeitaufwand für die verschiedenen Tätigkeiten widerspiegelt.

Wenn der Hausmeister Tätigkeiten ausführt, die sonst als eigenständige Betriebskostenarten abgerechnet würden – etwa Treppenhausreinigung oder Gartenpflege –, dürfen diese Kosten nicht doppelt angesetzt werden. Der Vermieter muss entscheiden, ob er die betreffenden Kosten über die Hausmeisterkosten oder über die jeweilige Einzelkostenart abrechnet.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

In der Immobilienbewertung fließen die Hausmeisterkosten als Teil der Bewirtschaftungskosten in das Ertragswertverfahren ein. Die Bewirtschaftungskosten werden vom Rohertrag abgezogen, um den Reinertrag zu ermitteln, der die Grundlage für die Ertragswertberechnung bildet. Die korrekte Erfassung der Hausmeisterkosten ist daher von unmittelbarer Bedeutung für die Höhe des Ertragswerts.

Bei der Bewertung ist zu unterscheiden zwischen den umlagefähigen Hausmeisterkosten, die durch die Nebenkosten gedeckt werden und den Reinertrag nicht belasten, und den nicht umlagefähigen Anteilen, die der Eigentümer aus den Mieteinnahmen finanzieren muss. Im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV werden die Bewirtschaftungskosten als Prozentsatz des Rohertrags oder als Absolutbetrag angesetzt und umfassen den nicht umlagefähigen Anteil der Hausmeisterkosten.

Der Sachverständige sollte die tatsächlichen Hausmeisterkosten des Bewertungsobjekts mit marktüblichen Werten vergleichen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Überdurchschnittliche Hausmeisterkosten können auf eine aufwendige Gebäudebetreuung oder auf unwirtschaftliche Strukturen hindeuten, während unterdurchschnittliche Kosten auf eine unzureichende Gebäudepflege hinweisen können, die langfristig den Gebäudezustand und damit den Immobilienwert beeinträchtigt.

Bei der Bewertung von Eigentumswohnungen sind die Hausmeisterkosten im Hausgeld enthalten und beeinflussen die Höhe der monatlichen Kostenbelastung der Eigentümer. Im Rahmen der Vergleichswertermittlung kann ein überdurchschnittlich hohes Hausgeld – bedingt durch hohe Hausmeisterkosten oder andere Bewirtschaftungskosten – die Attraktivität und den Marktwert einer Eigentumswohnung mindern.

Fazit

Hausmeisterkosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Bewirtschaftungskosten einer Immobilie und umfassen die Vergütung und alle Nebenkosten der Gebäudebetreuung durch einen Hausmeister. Sie sind grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, wobei nicht umlagefähige Anteile für Instandsetzung und Verwaltung abzugrenzen sind. In der Immobilienbewertung fließen die Hausmeisterkosten in das Ertragswertverfahren ein und beeinflussen den Reinertrag und damit den Ertragswert der Immobilie. Die sachgerechte Berücksichtigung der Hausmeisterkosten erfordert eine Analyse der tatsächlichen Kosten und einen Vergleich mit marktüblichen Werten.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.