Immobilienbewertung bei Erbschaft – fair, rechtssicher, anerkannt

Wenn Sie eine Immobilie erben, ist eine korrekte Wertermittlung das Fundament für alles Weitere – für die Erbauseinandersetzung, eine eventuelle Pflichtteilsberechnung und die Erbschaftssteuer. Ein professionelles Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen schafft Rechtssicherheit und schützt Sie vor überhöhten Steuerforderungen durch das Finanzamt.

Warum ist ein Gutachten bei Erbschaft wichtig?

Das Finanzamt ermittelt den Wert Ihrer Immobilie nach vereinfachten Standardverfahren – ohne Ortsbesichtigung, ohne Rücksicht auf den individuellen Zustand, den Modernisierungsstand oder wertmindernde Belastungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht. Das Ergebnis: Der Steuerwert fällt regelmäßig zu hoch aus.

Ein zertifizierter Sachverständiger hingegen ermittelt den Verkehrswert nach der Immobilien Wert Verordnung (ImmoWertV), den gesetzlich anerkannten Verfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren) und berücksichtigt dabei alle wertrelevanten Faktoren. In der Praxis erreichen wir häufig einen Gutachterwert, der spürbar unter dem Ansatz des Finanzamts liegt – und das direkt anfechtbar macht.

Ein professionelles Gutachten ist die Grundlage für:

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Ihre Vorteile: Immobilienbewertung bei Erbschaft durch Steinlein Sachverständige

Faire Wertermittlung

Unser Gutachten ermittelt den objektiven Verkehrswert – nicht den pauschalen Steuerwert des Finanzamts. Das schützt alle Erben vor überhöhter Steuerlast und schafft eine verlässliche Grundlage für die gerechte Aufteilung des Nachlasses.

Vom Finanzamt anerkannt

Unsere Gutachten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach § 194 BauGB und werden vom Finanzamt anerkannt. Nur ein vollständiges Verkehrswertgutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen ist geeignet, den Steuerwert des Finanzamts wirksam zu widerlegen.

Rechtssicher für alle Beteiligten

Eine nachvollziehbare, nach anerkannten Verfahren erstellte Bewertung schafft Transparenz für alle Beteiligten – ob Miterben, Finanzamt oder Gericht – und reduziert das Risiko langwieriger Streitigkeiten.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten – was passt?

Nicht in jeder Situation ist das vollständige Verkehrswertgutachten zwingend. Hier eine klare Orientierung:

Wann Sie ein Gutachten bei Erbschaft benötigen

Im Erbfall gibt es verschiedene Situationen, in denen ein Gutachten unverzichtbar ist:

Gutachten für alle Immobilienarten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für alle Arten von Immobilien: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen. Auch unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und Teileigentum bewerten wir im Rahmen einer Erbschaft. Bei Objekten mit Nießbrauch oder Wohnrecht berücksichtigen wir diese wertmindernden Belastungen, die den maßgeblichen Wert für die Erbschaftssteuer spürbar reduzieren können.

Umfang und Inhalt des Erbschaftsgutachtens

Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlich anerkannten Verfahren gemäß ImmoWertV. Je nach Objektart und den verfügbaren Daten wenden wir das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren an. Das fertige Gutachten erhalten Sie als PDF zur Vorlage beim Finanzamt und für alle Erben.

Im Vergleich zum umfangreicheren Verkehrswertgutachten in verkürzter Form wiedergegeben. Da das Erbschaftsgutachten sich auf das Wesentliche konzentriert, um den Immobilienwert zu ermitteln, entfallen detaillierte Abhandlungen zu den geprüften Faktoren und Merkmalen.

Der günstige Preis eines Erbschaftsgutachtens kommt auch dadurch zustande, dass sowohl durch den Eigentümer als auch durch den Immobiliensachverständigen weniger Dokumente beschafft und analysiert werden müssen als bei einem Vollgutachten. Für ein kompaktes Immobiliengutachten werden unter anderem Bauzeichnungen, die Wohnflächenberechnung, Mietverträge und ein vollständiger Auszug des Grundbuchs benötigt.

Erbschaftsgutachten von zertifizierten Sachverständigen

Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (z. B. durch HypZert oder IQ Zert) und akkreditiert. Das bedeutet: Unsere Gutachten werden vom Finanzamt anerkannt und erfüllen alle Anforderungen für Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsberechnungen und steuerliche Zwecke.

Unsere Honorare orientieren sich an der Honorarliste des Bundesverbands der Sachverständigen (BVS) und sind damit transparent und marktgerecht. Die Pauschale beinhaltet den Ortstermin, alle erforderlichen Recherchen und das fertige Gutachten als PDF. Gutachterkosten können als Nachlassverbindlichkeit steuerlich angesetzt werden – und mindern so selbst die Erbschaftssteuer.

In 3 Schritten zum Gutachten

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir erklären, welche Art von Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist – und was es kostet.

Unser Sachverständiger besichtigt die Immobilie und sichtet alle wertrelevanten Unterlagen.

Sie erhalten das Verkehrswertgutachten als PDF – zur Vorlage beim Finanzamt, vor Gericht oder für alle Erben.

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Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaft

Nein – aber Sie können. Das Finanzamt ermittelt den Steuerwert meist selbst. Wenn Sie diesen Wert für zu hoch halten, können Sie innerhalb der Einspruchsfrist ein eigenes Verkehrswertgutachten einreichen und damit den Steuerwert nach unten korrigieren lassen. Ein Kurzgutachten reicht hierfür nicht aus.

Die Kosten richten sich nach dem Wert und der Komplexität der Immobilie und orientieren sich an der BVS-Honorarliste. In einem kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen ein konkretes Angebot. Hinweis: Gutachterkosten können als Nachlassverbindlichkeit steuerlich abgesetzt werden.

Nach dem Ortstermin und der Einreichung aller Unterlagen erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Wochen. Bei dringendem Bedarf (z. B. kurze Einspruchsfristen) sprechen Sie uns bitte direkt an.

Das hängt vom Verwendungszweck ab. Für das Finanzamt ist zwingend ein vollständiges Verkehrswertgutachten notwendig. Bei internen Erbauseinandersetzungen, wenn alle Erben einverstanden sind, kann ein Kurzgutachten genügen. Bei drohenden Streitigkeiten oder gerichtlichen Verfahren empfehlen wir immer das Verkehrswertgutachten.

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