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DIN 276 Kosten im Bauwesen

Inhaltsverzeichnis

Die DIN 276 ist eine deutsche Norm, die die Kostenermittlung im Bauwesen standardisiert und strukturiert. Sie bildet die Grundlage für eine einheitliche Gliederung und Ermittlung von Baukosten und ist damit ein unverzichtbares Instrument für Architekten, Bauherren, Projektsteuerer und Immobiliensachverständige. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2018 und trägt den vollständigen Titel “DIN 276 – Kosten im Bauwesen”.

DIN 276 Kosten im Bauwesen

Zweck und Bedeutung der DIN 276

Die DIN 276 verfolgt mehrere zentrale Ziele:

Einheitliche Kostenstruktur: Sie schafft eine standardisierte Gliederung aller Kosten, die im Zusammenhang mit Bauprojekten anfallen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Projekten, Planungsphasen und Kostenermittlungen gewährleistet.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Durch die klare Strukturierung können alle Projektbeteiligten – vom Bauherren über Architekten bis hin zu Finanzierern – die Kosten nachvollziehen und kontrollieren.

Lebenszyklusbetrachtung: Die Norm erfasst nicht nur die reinen Baukosten, sondern berücksichtigt auch Planungskosten, Grundstückskosten und Kosten für die spätere Nutzung.

Für die Immobilienbewertung ist die DIN 276 besonders relevant, da sie eine systematische Erfassung von Herstellungskosten ermöglicht, die bei der Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren eine zentrale Rolle spielen.

Die Kostengruppen im Überblick

Die DIN 276 gliedert die Gesamtkosten in sieben Hauptkostengruppen, die jeweils in weitere Unter- und Einzelkostengruppen unterteilt werden:

Kostengruppe 100 – Grundstück

Hier werden alle Kosten erfasst, die mit dem Grundstückserwerb zusammenhängen:

  • Grundstückspreis
  • Grundstückserwerbs-Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler)
  • Freimachungskosten (Abbruch, Altlastenbeseitigung)
  • Herrichten und Erschließen

Kostengruppe 200 – Vorbereitende Maßnahmen

Diese Gruppe umfasst vorbereitende Arbeiten vor dem eigentlichen Baubeginn:

  • Baugrunduntersuchungen
  • Vermessung
  • Abriss- und Abbrucharbeiten
  • Baufeldfreimachung
  • Provisorische Einrichtungen

Kostengruppe 300 – Bauwerk – Baukonstruktion

Die größte Kostengruppe umfasst alle konstruktiven Baukosten:

  • 310 – Baugrube, Erdbau
  • 320 – Gründung
  • 330 – Außenwände
  • 340 – Innenwände
  • 350 – Decken
  • 360 – Dächer
  • 370 – Baukonstruktive Einbauten
  • 390 – Sonstige Baukonstruktionen

Kostengruppe 400 – Bauwerk – Technische Anlagen

Alle gebäudetechnischen Installationen:

  • 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
  • 420 – Wärmeversorgungsanlagen
  • 430 – Lufttechnische Anlagen
  • 440 – Starkstromanlagen
  • 450 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
  • 460 – Förderanlagen
  • 470 – Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  • 480 – Gebäudeautomation
  • 490 – Sonstige technische Anlagen

Kostengruppe 500 – Außenanlagen und Freiflächen

Gestaltung und Ausstattung der Außenbereiche:

  • Geländeflächen
  • Befestigte Flächen
  • Baukonstruktionen in Außenanlagen
  • Technische Anlagen in Außenanlagen
  • Einbauten in Außenanlagen
  • Außenanlagen Pflanzen und Pflanzflächen
  • Einrichtungen der Freianlagen

Kostengruppe 600 – Ausstattung und Kunstwerke

Gebäudebezogene Ausstattung:

  • Ausstattungen für Aufenthalt, Sport, Freizeit
  • Ausstattungen für Veranstaltungen
  • Medizinische und labortechnische Ausstattung
  • Künstlerisch gestaltete Bauteile und Kunstwerke

Kostengruppe 700 – Baunebenkosten

Alle weiteren projektbezogenen Kosten:

  • Bauherrenaufgaben (Projektsteuerung, Projektleitung)
  • Planungskosten (Architekten, Fachingenieure, Sachverständige)
  • Gutachten und Beratung
  • Künstlerische Leistungen
  • Finanzierungskosten
  • Allgemeine Baunebenkosten (Versicherungen, Bauzeitzinsen)

Gliederungstiefe und Detaillierung

Die DIN 276 ermöglicht eine Gliederung bis zur vierten Ebene:

1. Ebene: Kostengruppen (z.B. 300) 2. Ebene: Kostengruppen mit zwei Stellen (z.B. 330 – Außenwände) 3. Ebene:Kostengruppen mit drei Stellen (z.B. 331 – Tragende Außenwände) 4. Ebene: Kostengruppen mit vier Stellen (z.B. 331.1 – Tragende Außenwände, monolithisch)

Diese Detaillierung ermöglicht eine präzise Kostenzuordnung und -kontrolle in allen Projektphasen.

Kostenermittlungsstufen

Die DIN 276 unterscheidet verschiedene Genauigkeitsstufen der Kostenermittlung, die den Planungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) entsprechen:

  1. Kostenschätzung (Genauigkeit: ±20-30%)
  2. Kostenberechnung (Genauigkeit: ±10-15%)
  3. Kostenanschlag (Genauigkeit: ±5-10%)
  4. Kostenfeststellung (nach Baufertigstellung)

Je weiter die Planung fortgeschritten ist, desto präziser wird die Kostenermittlung.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten nach dem Sachwertverfahren (gemäß ImmoWertV) ist die systematische Erfassung der Herstellungskosten essenziell. Die DIN 276 bietet hierfür die strukturierte Grundlage:

Normalherstellungskosten (NHK): Die NHK 2020, die bei Sachwertverfahren verwendet werden, orientieren sich an der Kostenstruktur der DIN 276.

Bausubstanzbewertung: Sachverständige können anhand der DIN 276 detailliert erfassen, welche Bauteile vorhanden sind und welchen Wert diese repräsentieren.

Modernisierung und Instandsetzung: Bei der Bewertung von Sanierungsobjekten hilft die DIN 276, erforderliche Maßnahmen kostenlich einzuordnen und in die Wertermittlung einzubeziehen.

Neubauwertermittlung: Bei Neubauten oder umfassend modernisierten Objekten bildet die nach DIN 276 strukturierte Kostenaufstellung eine wesentliche Grundlage für die Bewertung.

Fazit

Die DIN 276 ist das zentrale Ordnungssystem für Baukosten in Deutschland. Sie schafft Transparenz, ermöglicht Vergleichbarkeit und ist unverzichtbar für eine professionelle Kostenplanung und -kontrolle im Bauwesen. Für Immobiliensachverständige bietet sie eine strukturierte Basis zur Ermittlung von Herstellungskosten, die insbesondere beim Sachwertverfahren von entscheidender Bedeutung ist.

Ein nach DIN 276 strukturiertes Kostenverständnis gewährleistet, dass bei der Immobilienbewertung alle wertrelevanten Gebäudebestandteile und -kosten systematisch erfasst und bewertet werden – eine Grundvoraussetzung für ein belastbares Verkehrswertgutachten.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.