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CO2 Steuer bei Immobilien

Inhaltsverzeichnis

Die CO2-Steuer, offiziell als CO2-Abgabe oder CO2-Preis bezeichnet, ist seit 2021 eine zusätzliche Belastung für fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Kohle und Benzin. Für Immobilieneigentümer und Mieter bedeutet dies höhere Heizkosten – allerdings mit einer wichtigen Neuregelung seit 2023: Die Kosten werden nun zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

CO2 Steuer Immobilien

Was ist die CO2-Steuer?

Die CO2-Steuer ist Teil der deutschen Klimaschutzstrategie und soll einen Anreiz schaffen, auf klimafreundlichere Heizsysteme umzusteigen. Sie wird auf fossile Brennstoffe erhoben und erhöht sich schrittweise:

Entwicklung des CO2-Preises:

  • 2021: 25 € pro Tonne CO2
  • 2022: 30 € pro Tonne CO2
  • 2023: 35 € pro Tonne CO2
  • 2024: 45 € pro Tonne CO2
  • 2025: 55 € pro Tonne CO2
  • Ab 2026: Marktbasiertes System mit Preiskorridor

Praktische Auswirkung: Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit Gasheizung und einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr bedeutet das eine zusätzliche Belastung von etwa 200-300 € jährlich (Stand 2024).

Das Stufenmodell seit 2023

Die wichtigste Änderung für Vermieter und Mieter: Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Mieter müssen die CO2-Steuer nicht mehr alleine tragen. Die Aufteilung erfolgt nach einem gestaffelten Modell, das sich an der Energieeffizienz des Gebäudes orientiert.

Das 10-Stufenmodell:

Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil:

EnergieverbrauchMieteranteilVermieteranteil
< 12 kgCO2/m²/Jahr100%0%
12-17 kgCO2/m²/Jahr90%10%
17-22 kgCO2/m²/Jahr80%20%
22-27 kgCO2/m²/Jahr70%30%
27-32 kgCO2/m²/Jahr60%40%
32-37 kgCO2/m²/Jahr50%50%
37-42 kgCO2/m²/Jahr40%60%
42-47 kgCO2/m²/Jahr30%70%
47-52 kgCO2/m²/Jahr20%80%
> 52 kgCO2/m²/Jahr5%95%

Die Logik dahinter: Vermieter werden stärker belastet, wenn sie in energetisch schlechten Gebäuden nicht in klimafreundliche Modernisierungen investieren. Bei sehr effizienten Gebäuden trägt der Mieter die vollen CO2-Kosten, da der Vermieter bereits in gute Energiestandards investiert hat.

Berechnung und Umlage

Vermieter müssen die CO2-Kosten anhand der Heizkostenabrechnung ermitteln und entsprechend aufteilen:

Berechnungsschritte:

  1. Jahresverbrauch an Brennstoff ermitteln (aus Heizkostenabrechnung)
  2. CO2-Emissionen berechnen (abhängig vom Brennstoff)
  3. CO2-Kosten berechnen (Emissionen × CO2-Preis)
  4. Spezifische CO2-Emissionen pro m² berechnen
  5. Aufteilung nach Stufenmodell vornehmen

Beispielrechnung:

  • Wohnfläche: 100 m²
  • Gasverbrauch: 15.000 kWh/Jahr
  • CO2-Emissionen: ca. 3.000 kg (0,2 kg CO2 pro kWh Gas)
  • CO2-Kosten bei 45 €/Tonne (2024): 135 €
  • Spezifischer Ausstoß: 30 kg CO2/m²/Jahr
  • Aufteilung: 60% Mieter (81 €) / 40% Vermieter (54 €)

Auswirkungen auf Immobilienwerte

Die CO2-Steuer beeinflusst zunehmend den Wert von Immobilien:

Positive Faktoren:

  • Energieeffiziente Gebäude (niedrige Heizkosten) werden attraktiver
  • Modernisierte Immobilien mit Wärmepumpe oder Solarthermie gewinnen an Wert
  • Niedrige CO2-Belastung wird zum Verkaufsargument

Negative Faktoren:

  • Unsanierte Altbauten mit fossilen Heizsystemen verlieren an Attraktivität
  • Hohe laufende CO2-Kosten reduzieren die Nachfrage
  • Sanierungskosten müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden

Bei professionellen Immobilienbewertungen fließen energetische Aspekte und zukünftige CO2-Kosten zunehmend in die Wertermittlung ein. Besonders bei Renditeimmobilien können hohe CO2-Belastungen die Ertragsprognosen erheblich schmälern.

Handlungsoptionen für Eigentümer

Für Vermieter:

  • Energetische Sanierung prüfen (Dämmung, Fenster, Heizung)
  • Umstieg auf erneuerbare Energien (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie)
  • Fördermittel nutzen (BAFA, KfW)
  • Korrekte Berechnung und Aufteilung in der Nebenkostenabrechnung

Für Selbstnutzer:

  • Heizverhalten optimieren
  • Modernisierung langfristig planen
  • Energieausweis beachten beim Immobilienkauf
  • Professionelle Bewertung vor Sanierungsentscheidungen

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden energetische Aspekte und die damit verbundenen CO2-Kosten berücksichtigt. Ein zertifizierter Sachverständiger bewertet:

  • Den energetischen Zustand der Immobilie
  • Zukünftige Belastungen durch steigende CO2-Preise
  • Sanierungsbedarf und -kosten
  • Auswirkungen auf Marktgängigkeit und Wert

Besonders bei älteren Bestandsimmobilien kann die CO2-Thematik einen erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert haben.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.