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Baumängel und Bauschäden

Inhaltsverzeichnis

Baumängel und Bauschäden sind zwei eng verwandte, aber grundlegend verschiedene Begriffe im Bauwesen und in der Immobilienbewertung. Während Baumängel auf fehlerhafte Planung oder Ausführung zurückgehen, bezeichnen Bauschäden die daraus resultierenden oder durch andere Ursachen entstandenen Beeinträchtigungen der Bausubstanz. Beide Phänomene haben erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrswert einer Immobilie und müssen im Rahmen einer professionellen Bewertung sorgfältig erfasst und bewertet werden.

Was sind Baumängel?

Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauleistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder wenn sie nicht die übliche Beschaffenheit aufweist und sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Im rechtlichen Sinne richtet sich die Mangeldefinition nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei VOB-Verträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Baumängel können in allen Phasen des Bauprozesses entstehen – von der Planung über die Ausführung bis zur Bauüberwachung.

Typische Planungsmängel umfassen fehlerhafte Statik, unzureichenden Wärmeschutz, mangelhafte Abdichtungskonzepte oder die Nichtbeachtung von Normen und anerkannten Regeln der Technik. Ausführungsmängel betreffen die handwerkliche Umsetzung und reichen von unsachgemäßer Verarbeitung von Baustoffen über mangelhafte Abdichtungen bis hin zu Fehlern bei der Haustechnikinstallation.

Was sind Bauschäden?

Bauschäden sind Beeinträchtigungen der Bausubstanz, die die Gebrauchstauglichkeit, die Standsicherheit oder den Wert eines Gebäudes mindern. Sie können die Folge von Baumängeln sein, aber auch durch andere Ursachen wie Alterung, Witterungseinflüsse, unterlassene Instandhaltung, Naturereignisse oder unsachgemäße Nutzung entstehen. Bauschäden zeigen sich häufig erst mit zeitlicher Verzögerung und können sich im Laufe der Jahre verschlimmern, wenn sie nicht rechtzeitig behoben werden.

Die häufigsten Bauschäden in der Praxis betreffen Feuchtigkeitsschäden durch mangelhafte Abdichtung oder Kondensation, Rissbildungen in Wänden und Decken durch Setzungen oder thermische Bewegungen, Schimmelbefall durch unzureichende Belüftung oder Wärmebrücken, Schäden an der Dachhaut durch Alterung oder mechanische Einwirkungen, Korrosionsschäden an Stahlbauteilen oder Bewehrungen sowie Schäden an der Haustechnik durch Verschleiß oder Überlastung.

Klassifizierung von Baumängeln und Bauschäden

In der Bewertungspraxis werden Baumängel und Bauschäden nach ihrer Schwere und ihren Auswirkungen klassifiziert. Geringfügige Mängel beeinträchtigen die Nutzung des Gebäudes nicht wesentlich und können mit verhältnismäßig geringem Aufwand behoben werden. Erhebliche Mängel schränken die bestimmungsgemäße Nutzung ein und erfordern umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Wesentliche Mängel gefährden die Standsicherheit oder die Gesundheit der Nutzer und erfordern sofortiges Handeln.

Erkennung und Dokumentation

Die Feststellung von Baumängeln und Bauschäden erfordert Fachkenntnis und Erfahrung. Im Rahmen einer Immobilienbewertung prüft der Sachverständige das Gebäude bei der Objektbesichtigung systematisch auf sichtbare Schäden und Mängel. Dabei werden alle Gebäudeteile vom Keller bis zum Dach in Augenschein genommen. Typische Anzeichen für verdeckte Schäden sind Verfärbungen an Wänden und Decken, Salzausblühungen, modrige Gerüche, verzogene Türen und Fenster sowie Risse in der Fassade.

Bei begründetem Verdacht auf verdeckte Mängel können weiterführende Untersuchungen erforderlich sein, etwa Feuchtemessungen, thermografische Aufnahmen, Materialproben oder zerstörende Prüfungen. Diese werden in der Regel von spezialisierten Sachverständigen durchgeführt und in einem gesonderten Schadensgutachten dokumentiert.

Gewährleistung und Verjährung

Für Baumängel gelten Gewährleistungsfristen, innerhalb derer der Bauherr Nachbesserung oder Schadensersatz vom Bauunternehmer verlangen kann. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke fünf Jahre, nach der VOB/B vier Jahre ab Abnahme. Nach Ablauf dieser Fristen trägt der Eigentümer die Kosten für die Mängelbeseitigung selbst. Bei Immobilienverkäufen werden Gewährleistungsansprüche häufig ausgeschlossen, was die Bedeutung einer sorgfältigen Vorprüfung durch den Käufer unterstreicht.

Bedeutung von Baumängeln und Bauschäden für die Immobilienbewertung

Baumängel und Bauschäden werden in der Verkehrswertermittlung als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Der Sachverständige schätzt die Kosten für die Mängelbeseitigung und bringt diese als Wertminderung vom errechneten Verkehrswert in Abzug. Dabei wird zwischen behebbaren und nicht behebbaren Mängeln unterschieden. Behebbare Mängel werden mit den geschätzten Sanierungskosten bewertet, nicht behebbare Mängel mit der dauerhaften Nutzungsbeeinträchtigung.

Die Feststellung von Baumängeln und Bauschäden gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben bei der Immobilienbewertung, da sie technisches Fachwissen, Erfahrung und ein geschultes Auge erfordert.

Fazit

Baumängel und Bauschäden sind häufige Wertminderungsfaktoren bei Immobilien. Ihre frühzeitige Erkennung und fachgerechte Bewertung ist sowohl für Kaufentscheidungen als auch für die Verkehrswertermittlung von großer Bedeutung. Eine professionelle Immobilienbewertung identifiziert vorhandene Mängel und Schäden und quantifiziert deren Auswirkung auf den Verkehrswert.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.