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Bauantrag

Inhaltsverzeichnis

Der Bauantrag ist das förmliche Verfahren, mit dem ein Bauherr bei der zuständigen Baubehörde die Genehmigung für ein Bauvorhaben beantragt. Er bildet den Startpunkt des baurechtlichen Genehmigungsprozesses und ist in den meisten Fällen Voraussetzung dafür, dass mit dem Bau oder Umbau einer Immobilie begonnen werden darf. Ohne eine erteilte Baugenehmigung ist die Errichtung oder wesentliche Änderung eines Gebäudes in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig – von wenigen genehmigungsfreien Vorhaben abgesehen.

Was ist ein Bauantrag?

Ein Bauantrag ist ein schriftlicher Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde, in dem der Bauherr die Genehmigung für ein konkretes Bauvorhaben beantragt. Der Antrag muss vollständig und prüffähig eingereicht werden und umfasst neben dem eigentlichen Antragsformular eine Vielzahl von Bauvorlagen. Zuständig für die Bearbeitung ist in der Regel das Bauordnungsamt der Gemeinde oder des Landkreises. Die rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Landesbauordnungen, die den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens im Detail regeln.

Erforderliche Unterlagen

Ein vollständiger Bauantrag umfasst zahlreiche Unterlagen, die von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einem Architekten oder Bauingenieur – erstellt werden müssen. Zu den wesentlichen Bauvorlagen gehören der amtliche Lageplan mit Darstellung des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück, die Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten in einem geeigneten Maßstab, die Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion, Materialien und Nutzung, die Berechnung der bebauten Fläche, der Geschossfläche und des umbauten Raums, der Nachweis der Standsicherheit (Statik), der Wärmeschutznachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz sowie gegebenenfalls der Schallschutznachweis und der Brandschutznachweis. Je nach Art und Umfang des Vorhabens können weitere Gutachten erforderlich sein, etwa ein Bodengutachten, ein Artenschutzgutachten oder eine Altlastenuntersuchung.

Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens

Nach Einreichung des Bauantrags prüft die Bauaufsichtsbehörde zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei unvollständigen Anträgen erfolgt eine Nachforderung, die den Bearbeitungszeitraum verlängert. Ist der Antrag vollständig, beginnt das eigentliche Prüfverfahren. Die Behörde prüft die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem öffentlichen Baurecht, insbesondere mit dem Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung sowie mit dem Bauordnungsrecht der jeweiligen Landesbauordnung. Im Rahmen des Verfahrens werden in der Regel auch andere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt, etwa die Untere Naturschutzbehörde, die Denkmalschutzbehörde oder die Brandschutzdienststelle. Die Nachbarn werden über das Vorhaben informiert und können innerhalb einer festgelegten Frist Einwendungen erheben. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Vorhabens und Auslastung der Behörde erheblich und liegt typischerweise zwischen vier Wochen und mehreren Monaten.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Für bestimmte Bauvorhaben sehen die Landesbauordnungen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vor. In diesem Verfahren beschränkt sich die behördliche Prüfung auf die planungsrechtliche Zulässigkeit und einzelne bauordnungsrechtliche Vorschriften. Die Einhaltung der übrigen technischen Anforderungen verantwortet der Bauherr selbst. Das vereinfachte Verfahren beschleunigt den Genehmigungsprozess erheblich und kommt insbesondere bei Wohngebäuden geringer Höhe, Umbauten und Nutzungsänderungen zum Einsatz.

Genehmigungsfreie Vorhaben

Bestimmte Bauvorhaben sind nach den Landesbauordnungen von der Genehmigungspflicht befreit. Dazu zählen typischerweise kleinere Nebengebäude wie Gartenhäuser, Garagen oder Carports bis zu einer bestimmten Größe, untergeordnete Gebäudeteile, Einfriedungen sowie bestimmte Innenumbauten ohne Eingriff in die tragende Struktur. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, müssen diese Vorhaben dennoch alle baurechtlichen Vorschriften einhalten.

Bedeutung des Bauantrags für die Immobilienbewertung

Im Rahmen der Immobilienbewertung spielt der Bauantrag eine wichtige Rolle bei der Prüfung der baurechtlichen Situation eines Objekts. Sachverständige prüfen, ob für das Gebäude eine Baugenehmigung vorliegt und ob die tatsächliche Nutzung mit der genehmigten Nutzung übereinstimmt. Abweichungen können auf illegale Baumaßnahmen hindeuten, die den Wert der Immobilie beeinträchtigen. Zudem gibt die Baugenehmigung Auskunft über die zulässige Nutzung und das Baurecht des Grundstücks, was für die Wertermittlung von erheblicher Bedeutung ist.

Fazit

Der Bauantrag ist das formale Bindeglied zwischen Bauplanung und Bauausführung. Er stellt sicher, dass Bauvorhaben den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und die Interessen von Nachbarn und der Allgemeinheit gewahrt bleiben. Für die Immobilienbewertung ist die Kenntnis des Baugenehmigungsstatus unverzichtbar, da er unmittelbare Auswirkungen auf die baurechtliche Sicherheit und damit auf den Wert einer Immobilie hat.

Unser Leistungen

Immobilienbewertung Steinlein

Seit 2017 beschäftigen wir zertifizierte Immobiliengutachter für die Bewertung von Immobilien. Unabhängig und neutral erstellen wir Kurzgutachten (Verkehrswert), Verkehrswertgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke. 

Fachwissen wird regelmäßig durch die HypZert, die nach DIN EN ISO 17024:2012 zertifiziert und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet ist, geprüft. Eine Vielzahl an Weiterbildungen im Immobilienbereich garantieren eine hohe Qualität unserer Gutachten.