§ 198 BewG – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Nach § 198 BewG können Sie dem Finanzamt nachweisen, dass der tatsächliche Wert Ihrer Immobilie niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert. Mit einem qualifizierten Gutachten können Sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer erheblich reduzieren – oft um mehrere tausend Euro. Wir erstellen das vom Finanzamt geforderte Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.

Was ist § 198 BewG und wann lohnt sich ein Gutachten?

Schnelle und preiswerte Immobilienbewertung

Normalerweise sind Immobiliengutachten komplex, umfangreich und nicht gerade günstig. Für die Verkehrswertermittlung gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) genügt jedoch bereits eine deutlich schlankere Variante.

Ein § 198 BewG Gutachten ist eine vereinfachte Form der Immobilienbewertung, die eine schnelle und kostengünstige Einschätzung des Marktwerts liefert. Dafür werden die wichtigsten Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, analysiert.

Dazu gehören insbesondere die Lage, der Zustand und die Ausstattung der Immobilie. All diese Aspekte werden untersucht und berücksichtigt – wie bei einem umfangreichen Verkehrswertgutachten auch.

Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie werden keine entscheidenden Faktoren weggelassen. Stattdessen wird lediglich auf eine ausführliche Lage- und Objektbeschreibung verzichtet. Denn diese Informationen sind den Beteiligten in der Regel ohnehin bekannt.

 

§ 198 BewG Gutachten für Immobilien – fast immer ausreichend

Das Immobilien-§ 198 BewG Gutachten ist für die meisten Angelegenheiten ausreichend. Die Wertermittlung wird auf durchschnittlich 20 bis 30 Seiten umfassend dargelegt und ist transparent nachvollziehbar.

Aufgrund der verkürzten Form ist das § 198 BewG Gutachten für Ihr Haus oder Ihre Wohnung von außenstehenden Dritten nicht zu 100 Prozent nachvollziehbar. Deshalb können es Gerichte und zum Teil auch die Finanzämter nicht anerkennen. Sie benötigen eine umfangreiche Beschreibung der Lage und des Objekts, um Entscheidungen treffen zu können.

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Gutachten nach § 198 BewG – Ihre Vorteile

STEUERN SPAREN

Ob zur Festlegung eines Verkaufspreises oder im Rahmen der Ankaufsprüfung – oft muss es schnell gehen. Das § 198 BewG Gutachten liefert zeitnah eine verlässliche Verhandlungsbasis.

VOM FINANZAMT ANERKANNT

Ein Gutachten sorgt bei allen Beteiligten für Sicherheit und Vertrauen. Die objektive Einschätzung eines Sachverständigen ist die ideale Verhandlungsgrundlage. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

RECHTSSICHER

Ob als Verkäufer oder Käufer – mit einem § 198 BewG Gutachten schaffen Sie Transparenz und Verständnis für Ihren Preisrahmen. Auch gegenüber Fremdkapitalgebern und Behörden.

NIEDRIGEREN WERT NACHWEISEN

Untermauern Sie Ihre Argumente mit einem objektiven § 198 BewG Gutachten und setzen Sie den für Sie idealen Preis durch. Überzeugen Sie die Bank, Co-Investoren und andere Stakeholder.

Wann sich ein Gutachten nach § 198 BewG lohnt

In vielen Fällen ist ein Wertgutachten als Wertnachweis vollkommen ausreichend.
Folgend einige Beispiele, wann ein § 198 BewG Gutachten zum Einsatz kommt:

Das § 198 BewG Gutachten ist eine gute Möglichkeit, den Verkehrswert einer Immobilie darzulegen. Es eignet sich jedoch nur für private bzw. zivile Zwecke. Behörden wie das Finanzamt sowie Gerichte benötigen in der Regel ein Verkehrswertgutachten, da sie tiefgründigere Informationen zum Objekt erwarten. Bei einer Scheidung, Erbschaftsstreitigkeiten und Zwangsversteigerung ist ein verkürztes Gutachten somit nicht ausreichend.

§ 198 BewG Gutachten für alle Immobilienarten

Das § 198 BewG Gutachten eignet sich prinzipiell für alle Arten von Immobilien. Dazu gehören Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser genauso wie Doppelhaushälften, Reihenhäuser und einzelne Wohnungen. Bei Wohnhäusern, Geschäftshäusern, Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken, müssen wir im Einzelfall prüfen, ob ein § 198 BewG Gutachten geeignet ist. Das Wertgutachten eines Immobiliensachverständigen hilft Eigentümern und Maklern beim schnellen Immobilienverkauf zu einem fairen Marktwert.

Umfang und Inhalt des Gutachtens nach § 198 BewG

Die Bewertung von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken im Rahmen des § 198 BewG Gutachtens erfolgt nach den gängigen Verfahren zur Immobilienbewertung. Je nach Objekt kommen zum Beispiel das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz.

Während ein § 198 BewG Gutachten etwa 30 Seiten umfasst und auch kurzfristig erstellt werden kann, umfasst ein Vollgutachten mindestens den doppelten Umfang und benötigt mehrere Wochen, bis es fertiggestellt ist.

Das § 198 BewG Gutachten beinhaltet eine verkürzte Beschreibung der Immobilie, die Wertermittlung inklusive Erläuterungen sowie Anlagen wie Grundrisse und Fotos des Objekts.

Im Vergleich zum umfangreicheren Verkehrswertgutachten in verkürzter Form wiedergegeben. Da das § 198 BewG Gutachten sich auf das Wesentliche konzentriert, um den Immobilienwert zu ermitteln, entfallen detaillierte Abhandlungen zu den geprüften Faktoren und Merkmalen.

Der günstige Preis eines § 198 BewG Gutachtens kommt auch dadurch zustande, dass sowohl durch den Eigentümer als auch durch den Immobiliensachverständigen weniger Dokumente beschafft und analysiert werden müssen als bei einem Vollgutachten. Für ein kompaktes Immobiliengutachten werden unter anderem Bauzeichnungen, die Wohnflächenberechnung, Mietverträge und ein vollständiger Auszug des Grundbuchs benötigt.

§ 198 BewG Gutachten von zertifizierten Sachverständigen

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite! Unsere Sachverständigen werden regelmäßig durch die HypZert zertifiziert. Die Zertifizierungsstelle ist bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS gelistet und prüft Gutachter nach DIN EN ISO 17024:2012.

Wir ruhen uns nicht auf unserer Zertifizierung und langjährigen Erfahrung aus, sondern bilden uns regelmäßig weiter. Unsere Gutachter besuchen mehrmals jährlich Schulungen zu aktuellen Themen der Immobilien- und Finanzwirtschaft.

Wir sind Mitglied des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV) sowie im Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS).

Überzeugen Sie sich selbst – lassen Sie sich kostenfrei beraten, welches Gutachten für Ihr Vorhaben geeignet ist.

Wir bieten Ihnen das Immobilien-§ 198 BewG Gutachten zum attraktiven Festpreis von nur 1.490,- Euro inkl. Mehrwertsteuer. Die Pauschale beinhaltet den Ortstermin inkl. An- und Abfahrt im Umkreis von 30 Kilometern um den jeweiligen Bürostandort sowie die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens auf rund 30 Seiten inkl. Anhang. Der Preis gilt ausschließlich für wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser bis 4 WE).

In 3 Schritten zum Gutachten nach § 198 BewG

Fragen Sie Ihr § 198 BewG Gutachten schnell und unverbindlich über unser Formular an. Damit geben Sie uns erste wichtige Informationen zum Objekt. In einem persönlichen Erstgespräch erläutern wir unser Vorgehen und beantworten all Ihre Fragen.

Nach der Auftragserteilung bereiten wir das Gutachten für Ihr Objekt vor. Beim Vor-Ort-Termin ermitteln wir alle wichtigen Faktoren für die Festlegung eines Verkehrswerts.

Im Anschluss an die Besichtigung werten wir die gesammelten Informationen aus und berechnen den Verkehrswert Ihrer Immobilie. Alle relevanten Informationen werden im Wertgutachten fachlich zusammengefasst.

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3 Gründe für ein Gutachten nach § 198 BewG

Anerkannter Nachweis

Wie auch bei einem Vollgutachten wird das § 198 BewG Gutachten unter Berücksichtigung der offiziellen Wertermittlungs-methoden erstellt. Es bietet somit eine seriöse und zuverlässige Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie und kann unter anderem für Preisverhandlungen genutzt werden.

Schnelle Ergebnisse

Durch die Konzentration auf das Wesentliche und den Verzicht auf umfassende Ausführungen und Beschreibungen erfolgt die Anfertigung des § 198 BewG Gutachtens deutlich schneller. In der Regel können Sie innerhalb von nur 14 Tagen mit der Zusendung rechnen.

Unschlagbarer Preis

Das Immobilien-§ 198 BewG Gutachten bietet ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit eine sinnvolle Investition bei allen Immobiliengeschäften. Wir bieten Ihnen die Gutachtenerstellung zum attraktiven Pauschalpreis von nur 1.490 Euro an.

Häufige Fragen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Das § 198 BewG Gutachten ist ein übersichtliches Wertgutachten für Immobilien. Der Immobilienwert wird, wie bei Vollgutachten auch, mit anerkannten Verfahren ermittelt. Der Unterschied zum Vollgutachten besteht darin, dass die Ausführungen und Beschreibungen des Objekts und der Berechnung kürzer gehalten werden. Dadurch ist das Gutachten kompakter und auch günstiger. Die Zeitersparnis führt zu geringeren Kosten, die sich in einem niedrigen Honorar widerspiegeln.

Aufgrund seiner schlanken Form wird das § 198 BewG Gutachten vorwiegend beim Immobilienverkauf und Immobilienkauf genutzt. Je nach Ziel kann der Beauftrager damit seine preislichen Wunschvorstellungen durchsetzen. Es wird deshalb auch gern von Maklern verwendet.

Bei einem Rechtsstreit (Scheidung, Erbschaft, Schenkung, etc.) oder einer Auseinandersetzung mit Behörden (Finanzamt, Bauamt, etc.) benötigen Sie in der Regel ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten.

Ja, aufgrund seines geringeren Umfangs kann ein § 198 BewG Gutachten vom Sachverständigen schneller erstellt werden und ist daher auch kostengünstiger.

Das § 198 BewG Gutachten für wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser) erhalten Sie bei uns zum günstigen Pauschalpreis von nur 1.290 Euro inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Ja, auch für ein § 198 BewG Gutachten nehmen wir das zu beurteilende Objekt persönlich und vor Ort in Augenschein. Dadurch können wir eine seriöse Schätzung garantieren. Wir fertigen beim Besichtigungstermin Fotos an, die Einzug in das Immobiliengutachten finden.

Unser Gutachterbüro hat zwei Standorte im Süden von Deutschland. Unser Büro in der Region Bodensee, Schwaben, Allgäu befindet sich in Wasserburg. Unser Büro in der Region Nürnberg, Fürth, Erlangen befindet sich in Nürnberg. Prinzipiell erstellen wir Gutachten für Immobilien in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Bitte kontaktieren Sie uns für mehr Informationen und die geltenden Bedingungen.

Auch bei § 198 BewG Gutachten finden gesetzlich anerkannte und etablierte Verfahren zur Berechnung des Werts Anwendung. Je nach Objekt können das beispielsweise das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren sein. Wir haben als zertifizierte Sachverständige in der Anwendung sämtlicher Wertermittlungsverfahren tiefgreifende Expertise und langjährige Erfahrung.

Für die Erstellung eines § 198 BewG Gutachtens sind einige grundlegende Informationen erforderlich. Folgende Unterlagen helfen uns, einen präzisen Immobilienwert zu definieren:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Lageplan
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Gebäude- und Lagebeschreibung
  • Energieausweis
  • Modernisierungs- und Sanierungsnachweise
  • Mietverträge (bei vermieteten Objekten)
  • Rechnungen und Belege über Instandhaltungsmaßnahmen
  • Angaben zur Ausstattung
  • Erklärung zu besonderen Belastungen oder Rechten (z. B. Wohnrechte oder Erbbaurecht)

Die Anfertigung eines § 198 BewG Gutachtens erfolgt deutlich schneller als bei einem umfangreichen Verkehrswertgutachten. Bei zeitnaher Bereitstellung aller benötigten Unterlagen können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Besichtigung mit der Übermittlung des § 198 BewG Gutachtens rechnen.

Sie erhalten das § 198 BewG Gutachten als PDF-Dokument in digitaler Form per E-Mail zugeschickt. Somit kommt es zu keinen weiteren Verzögerungen durch den Postversand und Sie können das Gutachten bei Bedarf direkt an weitere Partner wie potenzielle Käufer oder die Bank weiterleiten.

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