VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Die Abrechnung für Gutachten erfolgt üblicherweise auf Grundlage des Honorartarifs des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger BDGS, „Gutachten über die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten von Grundstücken“, Stand 06/2017. Dabei beträgt unser Mindesthonorar für Verkehrswertgutachten 1.200.- EUR + 19 % MwSt. (= 228.- EUR), somit gesamt 1.428.- EUR brutto, auch wenn der Verkehrswert unter 100.000.- EUR beträgt.
Sofern Sie mehrere Immobilien oder regelmäßigen Bewertungsbedarf – für sich, Ihre Mandanten oder Kunden – haben, erstellen wir für Sie gerne ein Angebot oder vereinbaren einen entsprechenden Rahmenvertrag mit Ihnen.
Als Grundlage für die Honorarberechnung gilt ansonsten jeweils der untere Satz der Normalstufe oder Schwierigkeitsstufe dieser Honorartafel als vereinbart. In wie weit Schwierigkeiten bei der Bewertung vorliegen und deshalb die Honorarberechnung nach dem Satz der Schwierigkeitsstufe erfolgen kann, ist auf Seite 1 dieses Honorartarifs, dort insbesondere unter Ziffer 5, geregelt. Den vollständigen Honorartarif finden Sie hier.
Abweichend zu vorstehenden Ausführungen kann für die Leistungserbringung im Einzelfall auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden:
Unsere Leistungen können ebenso auf Stundenbasis beauftragt werden. Dabei berechnen wir einen Stundensatz in Höhe von 90.- EUR, zuzügl. 19 % MwSt. (17,10 EUR), somit gesamt 107,10 EUR brutto und rechnen mit einem transparenten Stundennachweis ab.
Anfallende Gebühren von Ämtern, Firmen (z.B. Hausverwaltung) und Behörden lassen wir möglichst an Sie direkt berechnen oder reichen die Kosten ansonsten 1:1 an Sie weiter, auch wenn ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart wurde.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu den voraussichtlichen Kosten für Ihren Bewertungsfall haben, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an. KONTAKTFORMULAR