Honorar

Auf die Frage „Was kostet denn bei Ihnen ein Gutachten“ können wir meist nur die etwas unbefriedigende Antwort geben: „Es kommt darauf an“.
Es ist in der Tat immer der jeweilige Einzelfall entscheidend, weshalb es schwierig ist diese Frage seriös am Telefon zu beantworten.

Wir finden immer eine günstige und vorteilhafte Lösung für Sie, da für viele Leistungen auch eine feste Pauschale vorab oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden kann.
Um Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zu geben, wie wir und andere Gutachter Ihre Leistungen durchschnittlich abrechnen, haben wir nachstehend einige Beispiele für übliche Honorare bei Verkehrswertgutachten zusammengestellt. Preise für Kurzgutachten finden Sie daran anschließend.

VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Die Abrechnung für Gutachten erfolgt üblicherweise auf Grundlage des Honorartarifs des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger BDGS, „Gutachten über die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten von Grundstücken“, Stand 06/2017. Dabei beträgt unser Mindesthonorar für Verkehrswertgutachten 1.200.- EUR + 19 % MwSt. (= 228.- EUR), somit gesamt 1.428.- EUR brutto, auch wenn der Verkehrswert unter 100.000.- EUR beträgt.

Sofern Sie mehrere Immobilien oder regelmäßigen Bewertungsbedarf – für sich, Ihre Mandanten oder Kunden – haben, erstellen wir für Sie gerne ein Angebot oder vereinbaren einen entsprechenden Rahmenvertrag mit Ihnen.

Als Grundlage für die Honorarberechnung gilt ansonsten jeweils der untere Satz der Normalstufe oder Schwierigkeitsstufe dieser Honorartafel als vereinbart. In wie weit Schwierigkeiten bei der Bewertung vorliegen und deshalb die Honorarberechnung nach dem Satz der Schwierigkeitsstufe erfolgen kann, ist auf Seite 1 dieses Honorartarifs, dort insbesondere unter Ziffer 5, geregelt. Den vollständigen Honorartarif finden Sie hier.

Abweichend zu vorstehenden Ausführungen kann für die Leistungserbringung im Einzelfall auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden:

Unsere Leistungen können ebenso auf Stundenbasis beauftragt werden. Dabei berechnen wir einen Stundensatz in Höhe von 90.- EUR, zuzügl. 19 % MwSt. (17,10 EUR), somit gesamt 107,10 EUR brutto und rechnen mit einem transparenten Stundennachweis ab.

Anfallende Gebühren von Ämtern, Firmen (z.B. Hausverwaltung) und Behörden lassen wir möglichst an Sie direkt berechnen oder reichen die Kosten ansonsten 1:1 an Sie weiter, auch wenn ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart wurde.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu den voraussichtlichen Kosten für Ihren Bewertungsfall haben, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an. KONTAKTFORMULAR

NEBENKOSTEN

z. B. Fahrtkosten, Gebühren öffentlicher Stellen, Porto-, Telefon- und Sachkosten, Fremdleistungen, Bürokosten fallen gegen Nachweis an und werden zusätzlich berechnet.

WAS KOSTET EIN KURZGUTACHTEN?

Die Eingangsdaten und das Ergebnis stimmen mit denen eines Verkehrswertgutachtens überein. Ausführliche Lage- und Baubeschreibungen oder eine umfangreiche Fotodokumentation bzw. seitenweise Plankopien als Anhänge entfallen jedoch. Der Aufwand – bei gleichem Endergebnis – ist dadurch um ca. 40 % geringer als bei einem Verkehrswertgutachten.
Auch der Preis für ein Kurzgutachten liegt deshalb entsprechend niedriger.

Berechnungsbeispiel:

Verkehrswert Ihrer Immobilie: 500.000.- €, Honorarempfehlung BDGS für Verkehrswertgutachten bei Normalstufe: 2.200.- € + 19 % MwSt. = 2.618 €

Verkehrswert Ihrer Immobilie: 500.000.- €, Nachlass Kurzgutachten 40 % (-1.047,20 €), Honorar Kurzgutachten: 1.320 € + 19 % MwSt. = 1.570,80 €
Als Berechnungsgrundlage verwenden wir die Honorartafel des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger BDGS und gewähren auf das empfohlene Honorar einen Nachlass in Höhe von 40 %, sofern die Kosten für das jeweilige Verkehrswertgutachten mindestens 1.500.- € betragen (1.500.- ./. 40 % = 900.-). Bei einer niedrigeren Honorarempfehlung berechnen wir auch für ein Kurzgutachten unser Mindesthonorar für Gutachterleistungen in Höhe von 900.- EUR + 19 % MwSt. (= 171.- EUR), somit gesamt 1.071.- EUR brutto.

Wir beraten Sie gerne, welche Herangehensweise bei Ihrem konkreten Bewertungsanlass empfehlenswert ist.

Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Gutachten an.