Häufige Fragen

WELCHE GUTACHTEN UND LEISTUNGEN ERBRINGEN WIR?

  • Markt-/ Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts
  • Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG für finanzwirtschaftliche Zwecke (Finanzierung)
  • Kurzgutachten
  • Bewertung von Rechten und Lasten
  • Beratung und Begleitung bei anstehendem Kauf einer Immobilie

WANN WIRD EIN GUTACHTEN BENÖTIGT?

Ein Gutachten bietet Ihnen eine wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage. Dies kann aus familiären Gründen nötig sein, z.B. Umgang mit Immobilienvermögen bei

Auch bei einem anstehenden Verkauf ist eine objektive Betrachtungsweise sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen „öffentlich bestellt“ und „EU-zertifiziert, DIN EN ISO/IEC 17024“?

Die öffentliche Bestellung ist ein deutsches Zulassungsverfahren.

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein europäisches Zulassungsverfahren.

Beide Zulassungsverfahren haben den Zweck, Verbrauchern, Firmen und Behörden die Sicherheit zu geben, einen geprüften und hochqualifizierten Gutachter zu beauftragen.

Unter dem Menüpunkt Wissen finden Sie einen ausführlichen Fachartikel zu den beiden Begrifflichkeiten „öffentlich bestellt und vereidigt“ sowie „zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024“. Darin werden neben den formalen Unterschieden auch die Gemeinsamkeiten und die weitere Entwicklung dieser beiden Auswahlsysteme diskutiert.

WELCHE UNTERLAGEN SIND ERFORDERLICH?

Dies ist abhängig von der jeweiligen Immobilie. In der Regel haben Sie den Großteil an Unterlagen in Ihrem Objektordner. Bei Auftragsunterzeichnung erhalten Sie von uns eine Liste mit allen Unterlagen, die zur Erstellung des Gutachtens benötigt werden. Gerne kümmern wir uns um fehlende Unterlagen.

WIE UMFANGREICH IST EIN GUTACHTEN?

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB: ca. 40 – 60 Seiten

Markt- und Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG: ca. 40 – 60 Seiten

Kurzgutachten: 15-20 Seiten

WIE LANGE DAUERT DIE AUSARBEITUNG?

Nach Vorlage aller bewertungsrelevanter Unterlagen und dem Ortstermin benötigen wir für die Erstellung eines Kurzgutachten i.d.R. 5 – 10 Tage.

Die Bearbeitungszeit bei Verkehrswertgutachten und Markt- und Beleihungswertgutachten ist aufgrund des Umfangs länger und liegt aktuell bei ca. 14 Tagen.

WIE VIEL KOSTET EIN GUTACHTEN?

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Honorar.

Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Gutachten an.