DIE GÜNSTIGE VARIANTE ZUM GERICHTSGUTACHTEN
Kostengünstige Möglichkeiten für den Vermögensausgleich in einer zerstrittenen Ehegemeinschaft sind begrenzt, aber zumindest vorhanden und nutzbar (falls es die Emotionen zulassen, dass man noch mit einander spricht sowie rational entscheiden kann und will).
Eine meist teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung beim Thema Immobilienvermögen kann vermieden werden, wenn uns die Ehepartner gemeinsam als Schiedsgutachter beauftragen (§§315-319 BGB). Voraussetzung für die bindende Wirkung eines Schiedsgutachtens ist eine gültige Schiedsgutachtenabrede und die vereinbarungsgemäße, gemeinsame und einvernehmliche Bestellung von uns als Schiedsgutachter. Das bedeutet, dass sich beide Ehepartner vorab darauf einigen, dass sie die Ergebnisse des Schiedsgutachtens anerkennen und eine dahingehende spätere Klage unter den Ehegatten vertraglich ausgeschlossen wird.
Sie tragen nur die Kosten eines (Schieds-)Gutachtens, die ohnehin als Bestandteil der Prozesskosten auftreten würden, da auch ein Gericht in der Regel ein entsprechendes Gutachten als Grundlage für seine Entscheidung anfertigen lässt.
Was hält manche Marktteilnehmer davon ab, diese kostengünstige und Nerven schonende Möglichkeit zu wählen? Es ist meist ein tiefes Misstrauen gegenüber allem, was der Partner vorschlägt – und es ist in der Trennungsphase unwahrscheinlich, dass man sich gemeinsam auf unserer Homepage informiert. Es wird meist unterstellt, dass man sicherlich „die schwache Seite“ bevorzugen oder unterstützen würde und sachverständige Bewertungsbandbreiten zu Lasten der anderen Partei nutzen würde. Als vertrauensbildende und kostengünstige Maßnahme, könnten Sie in dem Zusammenhang aber auch kurz darüber nachdenken, welchen Vorteil wir haben sollten, irgendeine Partei zu bevorzugen.
Wir sind Gutachter und damit unabhängig. Wir retten (leider) weder die Welt noch Ihre Ehe. Ihre persönliche Situation ist für Sie belastend, aber sie ist für unsere Wertermittlung nicht relevant, sondern nur die Fakten Ihrer Immobilie. Kein Fall ist wie der andere, dennoch sind Ehescheidungen, wie auch Erbschaften, Schenkungen oder Verkaufswertermittlungen unser normales Tagesgeschäft. Wir gehen entsprechend professionell mit der Situation um.