GUTACHTEN BEI SCHEIDUNG

Mit zu den wichtigsten Gesichtspunkten bei einer Ehescheidung gehört die Klärung der Vermögensauseinandersetzung und dabei insbesondere eine belastbare und seriöse Feststellung über die Höhe des tatsächlichen Markt- / Verkehrswerts von vorhandenem Immobilienvermögen.

Beiden Ehegatten soll – in aktuell sicherlich schwieriger persönlicher Situation – ein korrekter Markt-/ Verkehrswert, als Grundlage für die weiteren Planungen, an die Hand gegeben werden.

EINVERNEHMLICHE LÖSUNG OHNE GERICHTSVERFAHREN

Bei einer Scheidung müssen alle Vermögensgegenstände zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Dies ist besonders der Fall, wenn die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen wurde. Bei gemeinsamen Immobilien gibt es entweder die Möglichkeit, dass einer der Ehepartner dort wohnen bleibt bzw. die Immobilie(n) behält und den anderen Ehepartner ausbezahlt oder, dass der Grundbesitz verkauft werden soll und der dabei erzielte Kaufpreis aufgeteilt wird.

Es wird eine seriöse Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung bezüglich tatsächlichen Vermögenswerten oder Zugewinnausgleichsberechnungen (zu jedem gewünschten Stichtag) benötigt. Im besten Fall sind sich Ihr Ehepartner und Sie einig und es kommt zu keinem Gerichtsverfahren. Man spricht noch mit einander, will sich im Guten trennen. Hierfür bieten wir Ihnen unser Kurzgutachten an.

EIN GERICHTSVERFAHREN STEHT AN

Das worst-case-Szenario für beide Partner wäre hingegen, sowohl aus zeitlicher als auch aus finanzieller Sicht, ein unversöhnlicher Streit, in dem jeder ausschließlich auf seinen Positionen beharrt und mit allen Mitteln versucht seine Vorstellungen durch zu setzen. Manchmal sind die Fronten derart verhärtet oder die Meinungen der Eheleute gehen so weit auseinander, dass eine gemeinsame Beauftragung nicht mehr möglich ist. Ein Gerichtsverfahren steht an.

GUTACHTERKOSTEN IM GERICHTSVERFAHREN
Bei unvereinbaren Positionen innerhalb einer zerstrittenen Ehegemeinschaft kann der Vermögensausgleich oftmals nur noch vor Gericht geregelt werden. Sie können uns dabei als Parteigutachter beauftragen, d.h. Sie erhalten von uns ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, das Ihre Verhandlungsposition – nochmals extern beleuchtet und von unabhängiger Seite begutachtet – dokumentiert und das Sie in dem Verfahren, bei der Argumentation Ihrer Standpunkte, zu Ihrem Vorteil verwenden können.
Gleichermaßen kann auch Ihr Ehepartner ein (Gegen-)Gutachten erstellen lassen (selbstverständlich nicht bei uns, da wir bei Gerichtsverfahren nur eine Seite vertreten).

Das Gericht wird höchstwahrscheinlich noch ein drittes Verkehrswertgutachten erstellen lassen, da aus Sicht des Gerichts beide vorher erstellten Gutachten als „parteiisch“ einzustufen sind und deshalb – für die unabhängige Entscheidung des Gerichts – noch ein „unparteiisches Gerichtsgutachten“ beauftragt werden muss.

Es fallen also im schlimmsten Fall die Kosten für 3 (!) Gutachten an, zusätzlich zu Ihren Anwalts- und Gerichtskosten.

DIE GÜNSTIGE VARIANTE ZUM GERICHTSGUTACHTEN

Kostengünstige Möglichkeiten für den Vermögensausgleich in einer zerstrittenen Ehegemeinschaft sind begrenzt, aber zumindest vorhanden und nutzbar (falls es die Emotionen zulassen, dass man noch mit einander spricht sowie rational entscheiden kann und will).

Eine meist teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung beim Thema Immobilienvermögen kann vermieden werden, wenn uns die Ehepartner gemeinsam als Schiedsgutachter beauftragen (§§315-319 BGB). Voraussetzung für die bindende Wirkung eines Schiedsgutachtens ist eine gültige Schiedsgutachtenabrede und die vereinbarungsgemäße, gemeinsame und einvernehmliche Bestellung von uns als Schiedsgutachter. Das bedeutet, dass sich beide Ehepartner vorab darauf einigen, dass sie die Ergebnisse des Schiedsgutachtens anerkennen und eine dahingehende spätere Klage unter den Ehegatten vertraglich ausgeschlossen wird.

Sie tragen nur die Kosten eines (Schieds-)Gutachtens, die ohnehin als Bestandteil der Prozesskosten auftreten würden, da auch ein Gericht in der Regel ein entsprechendes Gutachten als Grundlage für seine Entscheidung anfertigen lässt.

Was hält manche Marktteilnehmer davon ab, diese kostengünstige und Nerven schonende Möglichkeit zu wählen? Es ist meist ein tiefes Misstrauen gegenüber allem, was der Partner vorschlägt – und es ist in der Trennungsphase unwahrscheinlich, dass man sich gemeinsam auf unserer Homepage informiert. Es wird meist unterstellt, dass man sicherlich „die schwache Seite“ bevorzugen oder unterstützen würde und sachverständige Bewertungsbandbreiten zu Lasten der anderen Partei nutzen würde. Als vertrauensbildende und kostengünstige Maßnahme, könnten Sie in dem Zusammenhang aber auch kurz darüber nachdenken, welchen Vorteil wir haben sollten, irgendeine Partei zu bevorzugen.

Wir sind Gutachter und damit unabhängig. Wir retten (leider) weder die Welt noch Ihre Ehe. Ihre persönliche Situation ist für Sie belastend, aber sie ist für unsere Wertermittlung nicht relevant, sondern nur die Fakten Ihrer Immobilie. Kein Fall ist wie der andere, dennoch sind Ehescheidungen, wie auch Erbschaften, Schenkungen oder Verkaufswertermittlungen unser normales Tagesgeschäft. Wir gehen entsprechend professionell mit der Situation um.

NEUTRAL UND UNABHÄNGIG

Als Sachverständigenbüro arbeiten wir mit der gebotenen Neutralität und werden uns – bei aller Emotion in solchen Fällen – dennoch nur von den wertrelevanten Eckdaten Ihrer Immobilie(n) beeinflussen lassen. Darauf können Sie sich bei uns grundsätzlich verlassen.

Wir stehen Ihnen jederzeit einzeln oder gemeinsam (beim Thema Schiedsgutachten bitte möglichst gemeinsame Termine vereinbaren), aber auch beteiligten Anwälten gerne beratend oder in Mediationen, bei allen Themen „rund um die Immobilie“, zur Verfügung.
Als erfahrende Gutachter sichern wir Ihnen eine stets kompetente und absolut seriöse Bewertung Ihres Grundvermögens zu. Dabei finden wir gemeinsam die vorteilhafteste Lösung für alle Beteiligten.

Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Gutachten an.