GUTACHTEN BEI ERBSCHAFT

 

Erbauseinandersetzung /
Erbengemeinschaft
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Erben Sie gemeinsam mit anderen Parteien eine Immobilie, werden Sie Teil einer Erbengemeinschaft. Sie bleiben so lange Teil dieser Erbengemeinschaft, bis die Immobilie

  1.     entweder veräußert wurde,
  2.     Sie die Miterben ausbezahlt haben oder
  3.     Sie selbst ausbezahlt wurden.

Für den Fall 2 und 3 empfehlen wir Ihnen als Grundlage ein Wertgutachten von uns als unabhängige, zertifizierte Sachverständige erstellen zu lassen. In diesem Gutachten wird der Verkehrswert der Immobilie zu einem bestimmten Wertermittlungsstichtag ermittelt. Für die meisten Erbauseinandersetzungen genügt ein Kurzgutachten.

Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Gutachten an.

Bei der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist eine präzise Immobilienbewertung das Fundament für eine gerechte Aufteilung des Vermögens. Unsere unabhängigen Immobiliensachverständigen verwenden dabei anerkannte Bewertungsverfahren wie das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren, um eine fundierte Wertermittlung sicherzustellen.

Unser Leistungsangebot umfasst neben detaillierten Verkehrswertgutachten für Immobilien auch Kurzgutachten, die eine kosteneffiziente Option darstellen. Diese sind besonders hilfreich, wenn eine schnelle, aber dennoch präzise Bewertung für die Erbengemeinschaft benötigt wird. Bei der Immobilienbewertung im Erbfall oder bei Schenkungen ist die Ermittlung des Verkehrswertes durch einen zertifizierten Sachverständigen von größter Bedeutung, um sowohl steuerliche als auch erbrechtliche Angelegenheiten korrekt zu handhaben.

Wir wissen, dass die Kosten für ein Immobiliengutachten für unsere Kunden eine wichtige Rolle spielen. Deshalb bieten wir transparente Preismodelle ohne versteckte Gebühren. Unsere Gutachter für Immobilienbewertung stehen Ihnen zur Verfügung, um die Kosten für die Immobilienbewertung zu besprechen und eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu finden. Egal ob Sie eine Wohnung, ein Wohungspaket, ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus bewerten lassen möchten oder ein ausführliches Wertgutachten für gewerbliche Immobilien benötigen – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in der Nähe.

 

Kurzgutachten

Im Kurzgutachten wird auf 20-30 Seiten der Verkehrswert der Immobilie ermittelt und erläutert, sodass er für die Erbengemeinschaft nachvollziehbar ist. Da die Immobilie allen Beteiligten bekannt ist, kann auf ausführliche Beschreibungen und Bilder verzichtet werden, was den Umfang des Gutachtens und damit auch die Kosten reduziert.

 

Verkehrswertgutachten

Ein noch ausführlicheres Verkehrswertgutachten mit 40-60 Seiten ist nur für Gerichte oder öffentliche Behörden (z.B. Finanzamt) nötig, die die Immobilie nicht kennen.

 

unabhängige Gutachter

Wir verstehen die Bedeutung einer neutralen Bewertung, besonders in speziellen Fällen wie der Immobilienbewertung bei Scheidung oder der Verkehrswertgutachten für das Finanzamt. Unsere erfahrenen Immobiliensachverständigen liefern Ihnen nicht nur ein Gutachten, sondern auch eine umfassende Beratung, um die Bewertung für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Wir sorgen dafür, dass Sie eine professionelle Immobilienbewertung erhalten, die den Anforderungen aller Parteien gerecht wird und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen vollumfänglich berücksichtigt.

Das Ziel unseres Sachverständigenbüros ist es, Sie umfassend zu unterstützen, indem wir nicht nur den Wert Ihrer Immobilie ermitteln, sondern Sie auch durch den kompletten Prozess der Wertermittlung führen. Mit unserer Hilfe können Sie darauf vertrauen, dass die Immobilienbewertung nach den höchsten Standards durchgeführt wird, sei es für den Erbfall, die Schenkung oder jede andere Situation, in der eine unabhängige und professionelle Bewertung erforderlich ist.

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