GUTACHTEN BEI ERBSCHAFT

Sie haben als Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt? Ziel einer Erbengemeinschaft ist üblicherweise die Auseinandersetzung (§2042 BGB), also die Auflösung der Erbengemeinschaft.

Um das gemeinschaftliche Vermögen nach dem letzten Willen des Erblassers aufteilen zu können, benötigen Sie den Verkehrswert der Immobilie(n). Diesen ermitteln wir als zertifizierte Gutachter unabhängig und zeitnah.

KURZGUTACHTEN ODER MARKT-/ VERKEHRSWERTGUTACHTEN?

Der ermittelte Verkehrswert ist eine belastbare Basis, auf der Sie Ihre Berechnungen anstellen und weitere Entscheidungen treffen können.

Für die Wertermittlung gibt es zwei mögliche Szenarien und damit unterschiedliche Gutachtentypen (Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten), die angewandt werden können:

Sie sind sich als Erbengemeinschaft EINIG?

Dies stellt den einfachsten und unkompliziertesten Fall dar. Die Erbengemeinschaft strebt keine gerichtliche Auseinandersetzung an sondern möchte den Wert der Immobilie einvernehmlich feststellen, um diese z.B. zu verkaufen oder einen Erben auszubezahlen. Die dafür notwendigen internen Angelegenheiten regelt die Erbengemeinschaft selbst.

Sie oder die gesamte Erbengemeinschaft beauftragen uns mit einem Kurzgutachten. Da die Immobilie allen Beteiligten bekannt ist, kann auf ausführliche Beschreibungen und Bilder verzichtet werden, was den Umfang des Gutachtens und damit auch die Kosten reduziert.

Sie sind sich als Erbengemeinschaft NICHT EINIG?

Eine meist teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung kann vermieden werden, wenn uns die Erbengemeinschaft als Schiedsgutachter beauftragt (§§315-319 BGB). Voraussetzung für die bindende Wirkung eines Schiedsgutachtens ist eine gültige Schiedsgutachtenabrede und die vereinbarungsgemäße und einvernehmliche Bestellung von uns als Schiedsgutachter. Eine spätere Klage wird vertraglich unter den Erben ausgeschlossen.

Bei unvereinbaren Positionen innerhalb einer zerstrittenen Erbengemeinschaft kann der Nachlass oftmals nur noch vor Gericht geregelt werden. Sie können uns dabei als Parteigutachter beauftragen, d.h. Sie erhalten von uns ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, das Ihre Verhandlungsposition – nochmals extern beleuchtet und von unabhängiger Seite begutachtet – dokumentiert. Dieses können Sie im Gerichtsverfahren, bei der Argumentation Ihrer Standpunkte, zu Ihrem Vorteil verwenden.

Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Gutachten an.