Benötigte Unterlagen

Es ist objektspezifisch, welche Unterlagen für die Gutachtenerstellung erforderlich sind oder herangezogen werden sollten. Diesbezüglich besprechen wir uns natürlich mit unseren Auftraggebern, bevorzugt bei der immer notwendigen, eingehenden Besichtigung des Bewertungsobjektes.

Üblicherweise werden, zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie, die folgenden Angaben und Unterlagen benötigt:

Grundsätzlich

  • Gutachtenauftrag
  • Vollmacht zur Anforderung von Auskünfte und Unterlagen, insbesondere bei Verwaltungen, Ämtern und Behörden
  • Angaben zu möglichen Besichtigungsterminen
  • Angaben zu möglichen Ansprechpartnern für Besichtigungen
  • Kontaktdaten, insbesondere bei gewerblichen Objekten, von Hausmeistern, Verwaltern, Sicherheitsdiensten, etc.

Abhängig vom jeweiligen Bewertungsanlass und -objekt

  • Notarielle Kaufverträge
  • Frühere Wertermittlungen, Gutachten oder Exposés
  • Baukostenaufstellung / Kostenvoranschlag
  • Einheitswertbescheid
  • Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbescheid
  • Frühere Objektfotos (zusätzlich zu den von uns aufgenommenen Fotos, sofern relevant, z.B. früherer Zustand, Umbauten, …)

Unbebaute Grundstücke

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster – Flurkarte 1:1000 (Amtl. Lageplan)
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster – Bestandsverzeichnis
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, sofern vorhanden (nicht in Bayern)
  • Grundabgabenbescheid
  • Baugrunduntersuchung oder Bodengutachten
  • Auskunftsmitteilung der Gemeinde zur Ausfertigung einer Erschließungsbeitragsbescheinigung
  • Auskunftsmitteilung der Gemeinde aus dem Altlastenkataster, auf Basis des Umweltinformationsgesetzes
  • Auskunftsmitteilung der Gemeinde zum Bauplanungsrecht nach § 31 – 35 BauGB (Planbereich, unbeplanter Innen- oder Außenbereich)
  • Auskunftsmitteilung der Gemeinde zu Art- und Maß der zulässigen baulichen Nutzung, in unbeplanten Innen- oder Außenbereichen
  • Auskunftsmitteilung der Gemeinde zu sonstigen baulichen Vorgaben oder Einschränkungen (Satzungen, etc.)
  • Auskunftsmitteilung der Gemeinde zum Schutz der zulässigen Nutzung(§ 42 Abs. 10 BauGB)

Bebaute Wohnbau-Grundstücke

(Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus)

  • Baugenehmigung mit genehmigten Planunterlagen 1:100 (Grundrisse, Gebäudeschnitte, Ansichten)
  • Berechnungen umbauter Raum bzw. Bruttorauminhalt
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Genehmigte Entwässerungsplanung
  • Baubeschreibung oder Verkaufsprospekt des Bauträgers, Generalübernehmers, Baubetreuers, Architekts, etc.
  • Etwaige Nachträge über Sonder- oder Zusatzausstattung, abweichend zur Baubeschreibung
  • Baufertigstellungsanzeige bzw. Angabe zum Ursprungsbaujahr
  • Grenzbescheinigung zur Gebäudelage und etwaigem Überbau
  • Angaben über Änderungen zur Baugenehmigung mit Werkplanung 1:50
  • Angaben über durchgeführte Umbauten mit aktuellen Umbauplänen
  • Angaben über durchgeführte Modernisierungen (bitte Handwerkerrechnungen in Kopie)
  • Nachweis über die durchgeführte Dichtheitsprüfung des Abwasserkanals im Grundstück
  • Energieausweis (möglichst bedarfsorientiert)
  • Grundabgabenbescheid
  • Strom-, Wasser-, und Energieträger- (Öl, Gas, …) Abrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Versicherungspolice der Gebäude- bzw. der Brandversicherung
  • Auskunftsmitteilung der Gemeinde hinsichtlich Ensemble- oder Denkmalschutz
  • Angaben zu nicht ersichtlichen aber wertrelevanten Parametern

…sofern vermietet…

  • Mieterliste und Kopien der Miet- oder Pachtverträge
  • Flächenaufstellung sofern mehrere Mietflächen vorhanden
  • Einnahmen-/Ausgabenaufstellung
  • Höhe der nicht umlagefähigen Betriebskosten
  • Angaben zu problematischen Mietverhältnisse
  • Angaben zum Zustand einzelner Wohneinheiten, sofern nicht alle besichtigt werden können (MFH, Wohnanlage)

Bebautes Gewerbe-Grundstück

(Firmengebäude, Geschäftshaus, Supermarkt, Einkaufszentrum, …)…siehe Unterlagen bei „bebautes Wohnbau-Grundstück“ und zusätzlich…

  • Standortanalysen und Branchenberichte
  • ältere Wertermittlungen
  • Betriebsgenehmigungen / Konzessionen
  • Auflistung besonderer Betriebseinrichtungen
  • Flächen-, Auslastungs- und Umsatzangaben
  • Prüftestate für Licht- und Kraftanlagen

Sonder- und Teileigentum

(Eigentumswohnung, Büro, Praxis, Ladenfläche, Garage)

  • Grundriss
  • Geschossplan, Gebäudeschnitt
  • Baubeschreibung oder Verkaufsprospekt des Bauträgers, etc.
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
  • WEG-Verwalterangaben (Anschrift, Ansprechpartner)
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Hausgeldabrechnungen der letzten 3 Jahre, inkl. Rücklagenaufstellung
  • Angaben zu voraussichtlichen oder beschlossenen Sonderumlagen
  • Durchgeführte Modernisierungen
  • Strom-, Wasser-, und Energieträger- (Öl, Gas, … // sofern nicht über Hausgeld berechnet) Abrechnungen der letzten 3 Jahre

…sofern vermietet…

  • Mietvertrag
  • Höhe der nicht umlagefähigen Betriebskosten
  • Angaben zu problematischen Mietverhältnisse

Rechte und Lasten

(Wohnrecht, Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht, Erbbaurecht, Überbau, …)

  • Notarielle Beurkundung sowie zugehörige Bewilligungsurkunde mit Planunterlagen
  • Bei Erbbaurecht: Erbbauvertrag aus dem sich Erbbauzins und Restlaufzeit ergibt; Aktueller Erbbauzins
  • Sonstige (auch privatrechtliche) Vereinbarungen zu wertrelevanten Rechten und Lasten

Auf Wunsch kümmern wir uns gerne für Sie um die Beschaffung aller relevanten Unterlagen, soweit diese verfügbar sind und uns zur Verfügung gestellt werden. Die anfallenden Gebühren von Ämtern, Firmen (z.B. Hausverwalter) und Behörden lassen wir dabei möglichst an Sie direkt berechnen oder reichen die Kosten ansonsten 1:1 an Sie weiter. Für Aufmaße, Erstellung oder Ergänzung von Plänen oder maßstabsgerechten Planskizzen empfehlen wir gerne ein mit uns kooperierendes Planungsbüro.

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